VW-Abgas-Skandal – OLG München und Jena entscheiden sich gegen VW

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Das Oberlandesgericht München (AZ 18 U 3363/19) hat mit Datum vom 17.12.2019 ein Urteil des Landgerichts Traunstein abgeändert und die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Es handelt sich hierbei um einen Pkw, in dem ein Motor der Baureihe EA 189 verbaut war. Der hier vorliegende Fall unterscheidet sich von den Standardfällen dadurch, dass der Kaufpreis bei der Volkswagen Bank finanziert war und ein verbrieftes Rückgaberecht vorlag.

Der Kläger hatte das verbriefte Rückgaberecht ausgeübt und den Pkw zwischenzeitlich an den Händler verkauft. Der Verkauf des Pkw führt nicht dazu dass der entstandene Schaden entfallen ist, so das OLG, sondern führt nach der Rechtsprechung des BGH lediglich dazu, dass der an die Stelle des erworbenen Pkw getretene Veräußerungspreis auf den ursprünglichen Kaufpreis anzurechnen ist und dadurch den Schaden mindert. 

Das verbriefte Rückgaberecht und der Verkauf an den Händler verhindern also den Schadensersatzanspruch nicht.

Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena (AZ 7 U 537/19) teilte in der Berufungsverhandlung vom 10.12.2019 mit, dass der Senat dazu neige, der wohl allgemeinen oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zu folgen, wonach die Beklagte aus den §§ 826, 31 BGB dem Grunde nach hafte. 

Der Senat tendiert mithin dazu, ein sittenwidriges schädliches Verhalten der Beklagten anzunehmen. Da der Schadensersatzanspruch des Klägers bereits mit dem Erwerb des mangelbehafteten Fahrzeugs entstanden ist, führt die im Juli 2017 erfolgte Nachrüstung (Software-Update) nicht zu einer anderen Betrachtung.

Beide Verfahren wurden durch die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte geführt.

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Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

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Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

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