VW-Abgasskandal: Auch das Landgericht Tübingen verurteilt Volkswagen zu Schadensersatz

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In einem von der Kanzlei HOS Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das Landgericht Tübingen mit Urteil vom 16.07.2018, Az.: 7 O 389/17 (nicht rechtskräftig) die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt.

Das Gericht hat in diesem Verfahren gegen den Automobilhersteller in Übereinstimmung mit der klägerischen Rechtsauffassung nochmals klargestellt, dass die Beklagte allein durch das Inverkehrbringen der Fahrzeuge mit einer manipulierten Motorsteuerungssoftware zugleich eine schädigende Handlung im Sinne des Gesetzes gegenüber den betroffenen Verbrauchern begangen hat. 

Aufgrund der Tatsache, dass es bislang immer noch kein rechtskräftiges Grundsatzurteil zum Thema „VW Abgasskandal“ vom Bundesgerichtshof (BGH) gibt, kommt es nach wie vor dazu, dass es unterschiedliche Rechtsansichten der Gerichte zur Frage der Haftung des Volkswagenkonzerns gegenüber den getäuschten Verbrauchern gibt. Im Sinne der betroffenen Dieselfahrzeugbesitzer kristallisiert sich aus unserer Sicht  jedoch eine obergerichtliche Rechtsprechung heraus, die den Schadensersatzanspruch des Verbrauchers im Ergebnis als begründet erachtet. Beispielsweise hat das OLG Köln mit Beschluss vom 27.03.2018 (OLG Köln Beschl. v. 27.03.2018 – 18 U 134/17) entschieden, dass ein manipuliertes Dieselfahrzeug durchaus mangelhaft ist und dieser Mangel am Fahrzeug auch noch nach dem durchgeführten Software-Update besteht. Damit hat das OLG Köln als erstes Obergericht in Deutschland die ebenfalls kontrovers diskutierte Rechtsfrage, ob auch nach der Durchführung des Software-Updates noch ein Nachteil bzw. ein Schaden zu Lasten des Verbrauchers besteht, unmissverständlich mit „Ja“ beantwortet.

Mit der aktuellen Entscheidung des LG Tübingen handelt es sich um ein weiteres Urteil, welches die Kanzlei HOS Rechtsanwälte erstritten hat. Die hier vertretene Rechtsauffassung haben mittlerweile erstinstanzlich schon mehrere Urteile bestätigt. Betroffene Dieselfahrzeugbesitzer sollten daher nicht weiter zögern, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Mit Ablauf des Jahres 2018 drohen jedenfalls die bestehenden Schadensersatzansprüche der Verbraucher gegenüber der für die Manipulation verantwortlichen Volkswagen AG zu verjähren!

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