VW-Abgasskandal: BGH-Entscheidung zum „kleinen Schadensersatz“

  • 3 Minuten Lesezeit

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im VW-Abgasskandal die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die ihr Auto trotz des manipulierten Motors behalten möchten. Auch sie können für den Wertverlust des Fahrzeugs entschädigt werden. Mit Urteil vom 6. Juli 2021 sprachen die Richter der Besitzerin eines VW Passat den sogenannten kleinen Schadensersatz zu. Während beim großen Schadensersatz gegen Rückgabe des Fahrzeugs der Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet wird, behält der Kunde beim kleinen Schadensersatz sein Fahrzeug, kann aber den Kaufpreis mindern. 

Mit dem kleinen Schadensersatz hat der BGH betrogenen Verbrauchern eine weitere Möglichkeit gegeben, im Abgasskandal gegen die Autohersteller vorzugehen und Schadensersatz zu erhalten. Beim „kleinen Schadensersatz“ fordert der Kläger eine Kaufpreisminderung, kann sein Fahrzeug jedoch weiter nutzen. Der BGH hat diese Vorgehensweise jetzt zugelassen (Az. VI ZR 40/20). 

Kleiner Schadensersatz: Klägerin bekommt Wertminderung erstattet

In dem Verfahren ging es um eine Klägerin, die im Juli 2015 einen gebrauchten VW Passat Variant mit einem 2,0-Liter VW-Dieselmotor EA189 der Schadstoffnorm Euro 5 gekauft hatte. Der Motor erkennt, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet und emittiert dort weniger Stickoxid als im Straßenbetrieb. Die Stickoxidgrenzwerte der Euro-5-Norm werden dadurch nur auf dem Prüfstand eingehalten.

VW-Fahrzeuge, die mit einer Software zur Abgasmanipulation ausgestattet sind, wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen. Daraufhin hatte die Käuferin darauf geklagt, dass VW für den Minderwerts des Fahrzeugs Schadensersatz zahlt und auch die Schäden ersetzt, die durch die Manipulation des Fahrzeugs entstanden sind. Nach einer Abweisung der Klage durch das Landgericht, gab das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart der Klägerin Recht und der BGH bestätigte das Urteil: VW haftet wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und muss der Klägerin Schadensersatz zahlen.

Auto behalten und „kleinen Schadensersatz“ fordern

Wer vom Abgasskandal betroffen ist, kann sich also entweder den Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung erstatten lassen und sein manipuliertes Fahrzeug zurückgeben. Dieses Vorgehen wird als „großer Schadensersatz“ bezeichnet. Eine weitere Option ist eine Klage auf den „kleinen Schadensersatz“: Dabei wird das Fahrzeug weiterhin genutzt und der Kläger kann den Betrag verlangen, um den das Fahrzeug zu teuer gekauft wurde.  

Wie wird der „kleine Schadensersatz“ berechnet? In der Pressemitteilung des BGH heißt es dazu: „Für die Bemessung dieses kleinen Schadensersatzes ist zunächst der Vergleich der Werte von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich.“ Ob und in welchem Umfang eine Differenz zwischen dem objektiven Wert des Fahrzeugs und dem Kaufpreis zum Zeitpunkt des Kaufs bestand und ob und inwieweit sich durch das Softwareupdate diese Wertdifferenz reduziert habe, müsse im einem folgenden Betragsverfahren festgestellt werden.

Vom Abgasskandal betroffen? Jetzt beraten lassen!

Als Verbraucherrechtskanzlei empfiehlt VON RUEDEN Dieselbesitzern, die im Abgasskandal geschädigt wurden, sich beraten zu lassen – egal, ob sie ihr Auto zurückgeben oder behalten wollen. Niemand muss den Wertverlust seines Fahrzeugs hinnehmen. Machen Sie Ihre Ansprüche mit einer Einzelklage vor Gericht geltend!

Das BGH-Urteil zeigt, dass Betroffene sehr gute Chancen auf Schadensersatz haben – ob mit oder ohne Rückgabe des Fahrzeugs. In unserer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung prüfen wir Ihren Fall individuell und unterstützen Sie bei einer Klage gegen VW oder andere in den Abgasskandal verstrickte Autohersteller. Wir sind unter der 030 – 200 590 770 und unter info@rueden.de für Sie erreichbar. Kontaktieren Sie uns!

Foto(s): Adobe Stock


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes von Rüden

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten