VW Abgasskandal EA 288 – Schadenersatzklagen mit guten Erfolgschancen

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Im Abgasskandal haben Schadenersatzklagen bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 keine Aussicht auf Erfolg – das will zumindest VW glauben machen. Dazu hat der Autobauer eigens eine Webseite eingerichtet und entsprechende Anzeigen geschaltet. Für Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hört sich das allerdings eher nach dem sprichwörtlichen Pfeifen im dunklen Wald an. 

„Der Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 hat offenbar seine Spuren bei Volkswagen hinterlassen. Eine erneute Klagewelle bei Autos mit dem Nachfolgemotor EA 288 soll anscheinend unbedingt vermieden werden. Tatsächlich bestehen aber auch bei diesen Fahrzeugen gute Chancen, Schadenersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius. Er weiß, wovon er spricht. Schließlich hat er selbst für seine Mandanten Schadenersatz vor den Landgerichten München und Heilbronn bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 durchgesetzt. Beide Gerichte bestätigten eine unzulässige Abschalteinrichtung beim VW „Bulli“ T6 (Az. 3 O 13321/19 und Bi 6 O 257/19). 

Das sind bei weitem nicht die einzigen Urteile, bei denen die Gerichte den Käufern eines Fahrzeugs mit dem Motor EA 288 Schadenersatz zugesprochen haben. Nur einige Beispiele: 

  • LG Duisburg, 30.10.2018 (Az.: 1 O 231/18) - VW Golf VII
  • LG Regensburg, 19.03.2020 (Az.: 73 O 1181/19) - VW Golf VII
  • LG Offenburg, 23.06.2020, (Az.: 3 O 38/18) - Audi A3
  • LG Düsseldorf, 17.07.2020 (Az.: 11 O 190/18) - VW Golf VII
  • LG Hagen, 11.08.2020 (Az.: 3 O 134/19) - VW T6
  • LG München, 25.08.2020 (Az.: 3 O 4218/20) - VW T6
  • LG Darmstadt, 31.08.2020 (Az.: 13 O 88/20) -  Skoda Octavia
  • LG Oldenburg, 06.10.2020 (Az.: 1 O 939/20) - Audi A3

 Die Liste gibt nur einen Teil der verbraucherfreundlichen Urteile wieder und wächst weiter. Rechtsanwalt Gisevius: „Auch beim EA 189 fing es langsam an, ehe die meisten Schadenersatzklagen erfolgreich waren und der BGH im Mai 2020 schließlich höchstrichterlich festgestellt hat, dass VW aufgrund der Abgasmanipulationen zum Schadenersatz verpflichtet ist.“ 

Darüber hinaus zeigen die bislang erreichten Urteile, dass sich Schadenersatzsprüche durchsetzen lassen und dies nicht der Fantasie von Verbraucheranwälten entsprungen ist. Neben den Urteilen der Landgerichte liegen zudem auch verbraucherfreundliche Hinweis und Beweisbeschlüsse verschiedener Gerichte vor, u.a. von den Oberlandesgerichten Celle und Köln. 

„VW wird offenbar nervös und möchte weitere Klagen verhindern. Eine wirklich transparente Aufarbeitung des Abgasskandals sieht anders aus. Leider ist das nicht neu. Auch in den zahlreichen Verhandlungen zum EA 189-Dieselskandal hat VW bis zum Urteil des BGH versucht, die Verantwortung von sich zu weisen. Am Ende vergeblich. Daher sollten sich geschädigte Verbraucher auch jetzt nicht davon abhalten lassen, ihre Rechte durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an. 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

 



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