VW Abgasskandal – Hemmung der Verjährung der Schadenersatzansprüche

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Im Musterverfahren zum VW-Abgasskandal haben sich der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) und Volkswagen bekanntlich auf einen Vergleich geeinigt. Verbraucher, die kein Vergleichsangebot erhalten oder es nicht angenommen haben, können ihre Schadenersatzansprüche noch mindestens bis zum 30. Oktober 2020 geltend machen. Die Verjährung ihrer Ansprüche wurde durch die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage gehemmt. 

Nachdem sich vzbv und VW auf den Vergleich im Musterverfahren geeinigt hatten, gucken zahlreiche Teilnehmer an der Musterklage in die Röhre. Denn sie sind durchs Raster gefallen und haben kein Vergleichsangebot erhalten. Ihre Schadenersatzansprüche können sie im Wege der Einzelklage aber noch geltend machen. „Ihre Teilnahme an der Musterklage war zumindest insofern nicht umsonst, da die Verjährung ihrer Ansprüche dadurch bis Ende Oktober gehemmt wurde und Forderungen noch geltend gemacht werden können“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Wer zwar ein Vergleichsangebot von VW erhalten, es aber abgelehnt hat, kann seine Forderungen auch noch geltend machen. Gleiches gilt für diejenigen, die sich zunächst an der Musterfeststellungsklage beteiligt und dann wieder abgemeldet haben. Auch hier wurde die Verjährung gehemmt. Das bestätigte das OLG Oldenburg mit Urteil vom 17. September 2020 (Az.: 14 U 74/20). 

Nachdem der BGH im Mai entschieden hat, dass VW sich im Abgasskandal grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat, ist die Rechtslage klar. VW hat daraufhin angekündigt, den restlichen Einzelklägern ebenfalls ein Angebot zu unterbreiten. „Wer jetzt so ein Angebot erhält, sollte prüfen, ob es auch mindestens der Entschädigung entspricht, die voraussichtlich auf dem Klageweg erreicht würde“, so Rechtsanwalt Gisevius. 

Wann Schadenersatzansprüche im VW-Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 verjährt sind, wird unterschiedlich beurteilt. „Es kristallisiert sich aber mehr und mehr heraus, dass die Verjährung der Ansprüche nicht vor Ende 2020 eintritt, da die Rechtslage erst ab 2017 verhältnismäßig klar war, so dass die Klageerhebung für die geschädigten VW-Kunden überhaupt zumutbar war“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius. 

Wichtig: Die Diskussion um Verjährung der Schadenersatzansprüche bezieht sich nur auf den Abgasskandal rund um die Fahrzeuge mit dem Motor EA 189. Bei Schadenersatzansprüchen bei Fahrzeugen mit den größeren 3-Liter-Dieselmotoren oder dem Nachfolgemotor EA 288 droht noch keine Verjährung. 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an. 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 



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