VW-Abgasskandal: Klagen gegen Audi, Porsche – weitere Hersteller (z.B. BMW, Daimler, Opel) betroffen

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Spätestens als Bundesverkehrsminister Dobrindt Ende Juli 2017 bekanntgab, dass europaweit 22.000 Fahrzeuge des Modells Porsche Cayenne mit V6-3,0-Liter-Dieselmotor der Euro-6-Abgasnorm, davon in Deutschland 7500, vom Abgasskandal betroffen sind, weil eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wird, war klar, dass der VW-Abgasskandal eine deutlich größere Dimension hat, als zunächst angenommen. Es wurde ein Plicht-Rückruf zum Aufspielen eines Software-Updates angeordnet und für noch nicht ausgelieferte Porsche Cayenne ein Zulassungsverbot verhängt.

Bereits die Groß-Razzia der Staatsanwaltschaft München II bei der Audi AG vom 15.03.2017 wegen Verdachts des Betrugs beim Verkauf von ca. 80.000 Fahrzeugen mit dem von Audi entwickelten V6-3,0-Liter-Dieselmotor auf dem US-amerikanischen Markt im Zeitraum von 2009 bis 2015 legte nahe, dass auch in Deutschland deutlich mehr Dieselmotoren als bisher angenommen vom VW-Abgasskandal betroffen sind. Ging man bis dahin davon aus, dass Dieselmotoren bis maximal 2,0 Liter Hubraum sowie Euro-5-Norm betroffen sind (Verkauf ca. zwischen 2008 und 2014, konzernintern genannt: EA-189-Motoren), sprach da schon viel dafür, dass auch größere und neuere Dieselmotoren manipuliert sind. Das hat sich nun insbesondere bei den VW-Töchtern Audi und Porsche bestätigt. Erstmals sind sogar noch nicht ausgelieferte Fahrzeuge betroffen.

Eine erste Klage eines Porsche Cayenne Käufers wurde kürzlich gegen ein Porsche Zentrum und die Porsche AG eingereicht. Der so mögliche Schadensersatzanspruch zielt auf die Rückzahlung des Kaufpreises ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung.

Vielen ist die Tatsache unbekannt, dass Dieselmotoren auch vieler anderer Hersteller durch unerklärlich hohe Stickoxid-Werte auf der Straße aufgefallen sind. BMW, Daimler und Opel sind hier nur als Beispiele zu nennen.

Zahlreiche Experten sind der Meinung, dass ein zur Abgasreduzierung aufgespieltes Software-Update häufig zu verschiedenen technischen Problemen, wie z. B. zu unrundem Motorlauf, Minderleistung, Mehrverbrauch, vor allem aber zum vorzeitigen Verschleiß diverser Fahrzeugteile mit teuren Folgereparaturen, führt. Porsche wird hier – wie bisher schon VW – wohl eine ausreichende und verbindliche Garantie ablehnen. Entsprechendes gilt für – meist freiwillige – Update-Rückrufe anderer Hersteller.

Rechtsanwalt Herbert Koller, der viele Betroffene berät und vor Gericht vertritt, teilt mit: „Auch vor dem Hintergrund, dass sich eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung durchzusetzen scheint, ist den Betroffenen dazu zu raten, einem Rückruf – wie etwa nun seitens Porsche –zunächst nicht Folge zu leisten und vor dem Aufspielen eines Software-Updates anwaltlichen Rat einzuholen. Rechtsanwalt Herbert Koller bietet hier kostenlose Erstberatung.“



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