VW-Abgasskandal – Neueste Urteile auch beim Leasing auf dem Weg zum BGH am 5.5.2020

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Die Oberlandesgerichte und Landgerichte in Deutschland setzen den BGH für seine zu erwartende Entscheidung am 5.5.2020 immer mehr unter Druck!

So hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in 2 Verfahren den EA 189 betreffend, die von der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner geführt wurden, zum einen entschieden, Az. 9 O 8858/19, dass die Volkswagen AG 29.996,42 € nebst 4 % Zinsen seit Kaufdatum, also seit dem 23.2.2012, aus dem Kaufpreis von 35.984,77 €bis 20.11.2019 zu bezahlen hat und 5 % über dem jeweiligen Basiszins seit dem 23.11.2019 zu bezahlen hat.

Das Landgericht Nürnberg hat hier zwar einen Abzug für die Nutzungen bei einer zu erwartenden Laufleistung von 300.000 km in Abzug gebracht, jedoch erhält der Kläger alleine aus der Zinszahlung etwas mehr als 8000 €.Somit liegt er ungefähr 2000 € höher als sein damaliger Kaufpreis von 35.984,77 €.

Im 2. Verfahren Az. 9 O 8137 / 19 wurde die Volkswagen AG ebenso verurteilt. Jedoch handelt es sich hier um einen Leasingvertrag, wonach der Kläger seine bisher geleisteten Leasing Zahlungen, abzüglich der Nutzungen, die auch bei 300.000 km Laufleistung errechnet wurden, durch Urteil erhält.

Weiterhin stellt sich, aufgrund bisher hunderten von durchgeführten Telefonaten, bei Teilnehmern der Musterfeststellungsklage heraus, dass die angebotenen Vergleichszahlungen von VW im Musterfeststellungsverfahren deutlich schlechter sind, als die bisher gesprochenen Urteile bzw. als die bisher abgeschlossenen Standardvergleiche mit VW.

Den Geschädigten ist deshalb dringend zu raten, gerade vor dem Hintergrund der zu erwartenden BGH-Entscheidung am 5. Mai 2020, die vorgeschlagenen Vergleiche abzulehnen und individuelle gegen VW vorzugehen.

Die Gerichte in Deutschland haben nun endlich begriffen, wie man betrogene Verbraucher schützt und verurteilen den VW-Konzern ebenso wie die Audi AG und die Firma Porsche zur Rücknahme der Fahrzeuge. Warum sollte man den Spatz in der Hand wählen, wenn die Taube auf dem Dach mehr als greifbar ist? Aus objektiver Sicht ist Zurückhaltung gegenüber den Autokonzernen nicht mehr geboten. Jeder betroffene Verbraucher sollten sich nunmehr wehren.

Handeln Sie jetzt.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Auch stehen mannigfaltige Prozessfinanzierer zur Verfügung, die Prozesskosten risikofrei übernehmen, sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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