VW Abgasskandal: Raus aus der Musterfeststellungsklage! Es lohnt sich!

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Die Zeit wird knapp!

Nur noch bis zum 30.09.2019 ist es möglich, sich aus der Musterfeststellungsklage auszutragen.

Wer bis dahin nicht den Schritt zur Individualklage getan hat, muss bleiben und hat die negativen Folgen des Verfahrens zu tragen. Wie bekannt und vom VW-Konzern auch so veröffentlicht, erwartet man ein Ende der Musterfeststellungsklage nicht vor dem Jahre 2023. Auch danach wird jeder einzelne seine Ansprüche im Einzelverfahren gegen den VW-Konzern durchsetzen müssen.

Stellt man sich nun vor, wie viel Kilometer in den nächsten 4–5 Jahren auf die betroffenen Fahrzeuge aufgefahren werden, so bleibt aufgrund von Abzug der Nutzungsentschädigung nichts mehr vom Schadensersatz übrig.

Mit Datum vom 02.09.2019 und 03.09.2019 haben z. B. die Landgerichte Regensburg, Nürnberg, und Bielefeld für die Kanzlei Klamert & Partner und für deren Mandanten entschieden, die den Schritt gewagt haben und sich nach Anmeldung in die Musterfeststellungsklage wieder abgemeldet haben, um eine Individualklage durchzuführen.

In sämtlichen Verfahren haben die Gerichte auf vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den VW-Konzern entschieden und den VW-Konzern verurteilt, die mit Betrugssoftware ausgestatteten Fahrzeuge zurückzunehmen und den Fahrzeugeigentümern Schadensersatz zu leisten.

Man sieht es kann sehr viel schneller gehen, als mit der Musterfeststellungsklage und viel effizienter. 9-10 Monate dauert es durchschnittlich zu einem Erfolg zu kommen, sein Recht durchzusetzen und den durch den VW-Konzern verursachten Betrugsschaden ersetzt zu bekommen.

Wer jetzt nicht handelt und sich zu einer Individualklage entscheidet, geht fahrlässig mit seinem Vermögen um.

Handeln sie jetzt.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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