VW-Abgasskandal: Schadensersatzansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend machen

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Die Rechtsprechung im VW-Abgasskandal hat sich verbraucherfreundlich entwickelt. Immer mehr Gerichte haben inzwischen entschieden, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und deshalb schadensersatzpflichtig sei.

Laut einer Statistik des ADAC (Stand 5. September 2018) haben die Gerichte in 1.101 Verfahren 729 Mal zu Gunsten der Käufer entschieden. Berücksichtigt sind nur Entscheidungen, die dem Automobilclub vorliegen. „Der Trend ist für die Verbraucher positiv und zeigt, in welche Richtung die Rechtsprechung geht. Es bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW im Abgasskandal durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Allerdings wird es Zeit, die Forderungen auch geltend zu machen. Da der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 bekannt wurde, können Ansprüche gegen Volkswagen unter Berücksichtigung der dreijährigen Verjährungsfrist Ende 2018 verjähren. „Um dies zu verhindern, sollten rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Geschädigte von seinem Anspruch Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Wird das Bekanntwerden des Abgasskandals 2015 für die Kenntnis zu Grunde gelegt, würden die Ansprüche dementsprechend Ende 2018 verjähren. „Es ist jedoch durchaus fraglich, ob die geschädigten Autokäufer auch schon 2015 Kenntnis von ihren Ansprüchen gegenüber VW hatten. Diese Kenntnis kann eigentlich erst vorausgesetzt werden als VW oder der Händler sie schriftlich über die Abgasmanipulationen informiert und das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf angeordnet hat. Das dürfte vielfach erst 2016 geschehen sein, so dass dann erst Ende 2019 die Verjährung eintreten dürfte“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Es ist aber davon auszugehen, dass sich VW bei Ansprüchen, die erst 2019 geltend gemacht werden, auf Verjährung berufen wird. Um VW dieses Argument von vornherein zu nehmen, ist es sicherer, die Forderungen noch in diesem Jahr geltend zu machen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/ 

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller 



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