VW-Abgasskandal: Software-Update lässt den Schaden nicht entfallen

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Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat jetzt als erstes Berufungsgericht in Deutschland die Rechtsprechung zur Manipulation der Dieselfahrzeuge (VW Abgasskandal), die zugunsten der Verbraucher ergangen ist, gestärkt. Aufgrund der Tatsache, dass es bislang immer noch kein rechtskräftiges Grundsatzurteil zum Thema „VW-Abgasskandal“ vom Bundesgerichtshof (BGH) gibt, kommt es nach wie vor dazu, dass es unterschiedliche Rechtsansichten der Gerichte zur Frage der Haftung des Volkswagenkonzerns gegenüber den getäuschten Verbrauchern gibt. Im Sinne der betroffenen Dieselfahrzeugbesitzer kristallisiert sich nunmehr aber eine obergerichtliche Rechtsprechung heraus, die den Schadensersatzanspruch des Verbrauchers als begründet erachtet. Mit Beschluss vom 27.03.2018 hat das OLG Köln (OLG Köln Beschl. v. 27.03.2018 – 18 U 134/17) nun entschieden, dass ein manipuliertes Dieselfahrzeug mangelhaft ist und dieser Mangel am Fahrzeug auch noch nach dem durchgeführten Software-Update besteht. Insofern hat jedenfalls das OLG Köln die kontrovers diskutierte Rechtsfrage, ob auch nach der Durchführung des Software-Updates noch ein Nachteil bzw. ein Schaden zu Lasten des Verbrauchers besteht, unmissverständlich mit „Ja“ beantwortet.

Nach tatsächlicher und rechtlicher Würdigung des Sachverhalts teilte der Senat des OLG Köln in seinem Beschluss mit, dass der dortige Käufer des Dieselfahrzeugs für die Behauptung, das Software-Update bewirke eine Verschlechterung des Fahrzeugs, nur dann die Darlegungs- und Beweislast zu tragen hat, wenn er das Aufspielen des Software-Updates als Nachbesserung angenommen hat. Dies sei aber dann nicht der Fall, wenn der Fahrzeugbesitzer das Update nur hat installieren lassen, um die Zulassung des Fahrzeugs zu sichern und dies auch offenkundig war. 

Der Beschluss des OLG Köln zeigt, dass auch nach einem durchgeführten Software-Update die betroffenen Dieselfahrzeugbesitzer durchaus noch die Möglichkeit haben, gegenüber der für die Fahrzeugmanipulation verantwortlichen Volkswagen AG erfolgreich Schadensersatz geltend zu machen. Die Ansicht, dass den Verbrauchern Schadensersatz zusteht, hatten bereits erstinstanzlich mehrere Gerichte vertreten und nun wurde diese - wohl zutreffende - Auffassung erstmals auch obergerichtlich bestätigt. Betroffene Dieselfahrzeugbesitzer, die ein Software-Update bereits haben durchführen lassen, sollten daher nicht weiter zögern, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Mit Ablauf des Jahres 2018 drohen jedenfalls die bestehenden Schadensersatzansprüche der Verbraucher gegenüber der für die Manipulation verantwortlichen Volkswagen AG zu verjähren!

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