VW-Abgasskandal und deutsche Verbraucher – Entschädigungen?

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Der VW-Abgasskandal, der größte Skandal der deutschen Automobilindustrie, ist nun fast ein Jahr im Gange. Im Spätsommer 2015 deckten US-Behörden auf, dass der Volkswagen-Konzern tausende Dieselfahrzeuge mit einer manipulativen Software versehen hat, die die Abgaswerte verfälschte. Die Fahrzeuge wirkten so umweltfreundlicher, der Konzern konnte mit Steuererleichterungen locken. Die wirklichen Abgaswerte waren jedoch wesentlich schlechter, ein millionenfacher Betrug wurde entlarvt.

Kürzlich hat der VW-Konzern einen großen Schritt zur Bewältigung des Abgasskandals gemacht. In den USA bahnt sich ein Vergleichsschluss an, bei dem Volkswagen rund 15 Milliarden US-Dollar, unter anderem für die Entschädigung von Käufern manipulierter Autos, aufbringt.

10.000 Dollar Entschädigung in den USA

Damit bietet VW allen in der Abgasaffäre Geschädigten eine flächendeckende Lösung an – aber nur in den USA. Im Einzelfall können getäuschte Käufer bis zu 10.000 US-Dollar Entschädigung einfordern – ohne weiteren Gerichtsprozess. Rund 500.000 Käufer erhalten diese Option auf einen Schlag.

Weltweit sind allerdings rund 11 Millionen Fahrzeuge manipuliert worden. Für Deutschland und Europa hat der Konzern jedoch eine vergleichbare, flächendeckende Wiedergutmachung ausgeschlossen. Die Konzernspitze bleibt der eigenen Linie treu. In Deutschland herrsche ein anderes Rechtssystem, das Sammelklagen, wie sie in den USA zulässig sind, nicht vorsehe, wird aus der Führungsriege verlautet. Zum Ärgernis vieler Verbraucherschützer und Anwaltskanzleien, die Eingeständnisse und Wiedergutmachungen seitens des Volkswagenkonzerns fordern.

Schaden für Käufer und Aktionäre durch Abgasskandal

Diese Forderung ist durchaus begründet, denn sowohl Käufer, als auch Aktionäre haben einen ersatzfähigen Schaden durch die Abgasaffäre erlitten.

Die manipulierten Fahrzeuge weisen einen Mangel im Sinne des deutschen Kaufrechts auf. Den Käufern kommen daraus kaufrechtliche Ansprüche zugute. Das Landgericht München I urteilte bereits in einem wegweisenden Fall, dass ein Rückgaberecht für Käufer bestehen kann. Hinzu kommen etwaige Schadensersatzansprüche.

Aktionäre des VW-Konzerns sind indes ebenso geschädigt. Infolge des Bekanntwerdens der Manipulationen stürzte der Aktienkurs von VW drastisch ab, der Absatz in den ersten Quartalen in 2016 steht auf einem historischen Tief und auf der Hauptversammlung im Juni wurde verkündet, dass an die Anteilseigner voraussichtlich keine Dividende ausgeschüttet wird. Viele Aktionäre haben Geld verloren, ohne eigenes Verschulden und nicht aufgrund des finanzmarktüblichen Risikos.

Denn momentan wird von der Staatsanwaltschaft Braunschweig aufgeklärt, ob und wann die Konzernspitze aus 2015 von den Manipulationen gewusst hat und ob die Anteilseigner vor drohenden Verlusten hätten gewarnt werden müssen. Wenn diese Aufklärungspflicht missachtet wurde, erhärtet sich der Vorwurf der Marktmanipulation und der gesamte damalige VW-Vorstand könnte zur Rechenschaft gezogen werden.

Ansprüche im VW-Abgasskandal mit Werdermann | von Rüden durchsetzen!

Obwohl VW eine einheitliche Lösung ausgeschlossen hat, sollten geschädigte Verbraucher nicht klein beigeben. Durch die Abgasaffäre haben Käufer und Aktionäre einen Schaden erlitten, für den der Konzern einzustehen hat. Der Rechtsweg steht allen Käufern manipulierter und somit mangelhafter Fahrzeuge und allen Anteilseignern, die die Kurseinbrüche über sich ergehen lassen mussten, offen. Jeder muss für sich um eine gerechte Entschädigung kämpfen!

Weitere Informationen unter: www.vw-abgas-schaden.de

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen potentiell Geschädigten eine kostenlose Erstberatung an, nach der Sie über die eigene Rechtslage im Klaren sind. Nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch und lassen sich individuell beraten. Senden Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail, per Fax oder per Post zu. Sie können uns auch jederzeit telefonisch kontaktieren.



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