VW-Abgasskandal: Warum der Vergleich in der MFK schlecht ist für die Verbraucher

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Letzte Woche wurde nun also endlich in der Musterfeststellungsklage ein Vergleich geschlossen. Taktisch geschickt hat sich der VW-Konzern verhalten und noch möglichst schnell versucht, vor den entscheidenden Verfahren beim EuGH und beim BGH, möglichst viele Betroffene mit einer Kleinigkeit abzuspeisen.

Im Grundsatz bietet VW 14,9 % vom Kaufpreis als Schadensersatz an. Dies ist nur interessant für Betroffene, die ihr Fahrzeug behalten wollen und das Risiko negieren, dass die Fahrzeuge in Zukunft unverkäuflich sein werden und aufgrund eines möglicherweise fehlerhaften Software-Updates kaputtgehen. Nimmt man dem Vergleich an, sind weitergehende Regressansprüche wegen z. B. Motorschäden ausgeschlossen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der EuGH und der BGH viel schärfer gegen den VW-Konzern vorgehen, ist hoch, was aktuelle Urteile zeigen. Nachdem nun ein Großteil der Oberlandesgerichte und Landgerichte in Deutschland VW verurteilte, ist dies auch beim EuGH und beim BGH zu erwarten. So hat das Landgericht Freiburg im Breisgau unter dem Az. 14 O196/19 die VW AG zur Rücknahme eines 5 Jahre alten Passat verurteilt. Dies bei Abzug der Nutzungen zzgl. 4 % Zinsen seit Kaufdatum. Alleine die ausgeurteilten Zinsen machen einen Betrag von knapp 2.500 € aus, was mehr ist als der angebotene Schadensersatzbetrag im Musterfeststellungsverfahren (Kaufpreis 14.800 €). Nachdem der Kläger 10.400 € zurückerhält, ist er nur knapp 2.000 € unter dem damaligen Kaufpreis.

Einen PKW für knapp 2.000 € 5 Jahre lang zu fahren, spricht für sich. Das Ergebnis jedenfalls spricht klar gegen die Annahme eines Schadensersatzes wie im Musterfeststellungsverfahren angeboten.

Das Oberlandesgericht Köln hat unter dem Az. 8 U67/19 im Januar 2020 die VW AG verurteilt zur Rückzahlung von 13.334 € für einen 9 Jahre alten Golf mit 84.000 km.

Das Landgericht Heilbronn Az. 5 O 363/19 hat im Januar 2020 die VW AG verurteilt, einen 8 Jahre alten Audi Avant A4 mit sage und schreibe 301.000 km zurückzunehmen und dem Autobesitzer hierfür 3.709 € zuzüglich Zinsen zugesprochen. Hätte der Kläger sich bei dem Vergleich des Musterfeststellungsverfahren angeschlossen, so hätte er bei einem Kaufpreis von 18.300 € nur 2.816 € erzielt.

Das Landgericht Münster Az. 0 10 O115/19 hat im Februar 2020 die Volkswagen AG zur Rückzahlung von 14.000 € verurteilt. Dies für einen 7 Jahre alten Audi A4 Avant bei einer Kilometerzahl von 92.900. Hätte der Kläger den angebotenen Vergleich aus dem Musterfeststellungsverfahren angenommen, wären ihm 3.158 € zugesprochen worden.

Sämtliche Verfahren konnte die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner für ihre Mandanten erkämpfen.

Mit den vorgelegten Urteilen ist klar und offensichtlich, dass Verbraucher nur unter bestimmten Voraussetzungen den Vergleich in dem Musterfeststellungsverfahren annehmen sollten. Ansonsten empfiehlt sich überaus deutlich ein Individualverfahren. Verbraucher, die den Vergleich nicht annehmen wollen, sind nach Abschluss des Verfahrens wieder frei in ihrer Entscheidung, und können bzw. sollten individuell gegen die VW AG vorgehen.

Man stelle sich vor, der BGH würde die VW AG zur Rückzahlung des Kaufpreises ohne Abzug von Nutzungen zuzüglich der 4 % Strafzinsen seit Kauf des Fahrzeugs verurteilen, hätten alle, die sich auf eine geringe Einmalzahlung eingelassen haben, mehr als verloren. Das Risiko schlechter abzuschließen als mit dem bisher angebotenen Vergleich ist im Grundsatz nicht gegeben.

Besonders perfide ist das der Vergleich nur für in Deutschland ansässige Verbraucher gilt. Man frägt sich, ob die Luft in Österreich, der Schweiz oder Frankreich durch die Betrugssoftware weniger verschlechtert wird als in Deutschland. Betroffene aus Österreich und anderen europäischen Ländern sollten deshalb unbedingt ihre Rechte individuell in Deutschland geltend machen.

Handeln Sie jetzt.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war. Auch stehen mannigfaltige Prozessfinanzierer, wie z. B. Rechtecheck, zur Verfügung, die Prozesskosten risikofrei zu übernehmen, sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.



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