VW AUDI Abgasskandal Dammbruch beim Kraftfahrt Bundesamt Nun auch mögliche Zwangsstilllegungen beim Thermofenster

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Alle Dieselfahrzeuge des Audi/VW Konzerns, ab Baujahr 01.01.2000 bis mindesten 31.08.2017 sind betroffen.

Die Zeiten werden schwieriger für die Autokonzerne. In einem von Klamert& Partner Rechtsanwälte München geführten Verfahren, vor dem Landgericht Heidelberg, Aktenzeichen: 1 O 102/20 hat das Kraftfahrtbundesamt nun erstmals seine Gesamtmeinung zum Thema Thermofenster dargestellt. In der Kurzfassung:

Da das hier vorliegende Thermofenster bereits oberhalb von 12 °C die Abgasrückführungrate reduziert, geht das KBA von einer Unzulässigkeit des Thermofensters aus. Der Hersteller muss dies mit einem Software Update beheben. Kann er dies nicht, bzw. nimmt der Autobesitzer nicht am Software Update teil, führt dies zur Betriebsuntersagung.

Es geht hier also nicht um die Diskussion des kleinen oder großen Schadensersatzes und um den vom BGH angekündigten Differenzhypothese Vertrauensschaden, sondern schlicht und einfach um die Möglichkeit der Zwangsstilllegung, was zwingend zur Rückgabemöglichkeit des Fahrzeugs führen muß.

Im streitgegenständlichen Verfahren hatte der Kläger im Jahre 2017 einen Audi A5 Sportback mit einem 3,0 l Motor des Typs EA897 bzw. einem 3,01 Motor des Typs EA 896 Gen 2 gebraucht gekauft. Bisher gab es für diese Motorentype keine bzw. teilweise freiwillige Hersteller Rückrufe. Das Fahrzeug selbst ist Baujahr 2012.

Laut einem Schreiben des VW Vertriebsleiters Jörg Martin Saage , an sämtliche deutschen VW Händler vom 5. Juni 2023, sind sämtliche VW Dieselmodelle, wozu auch die Audi Motoren gehören, in Europa mit dem Emissionsstandard Euro 6, Euro 5 und niedriger, die nicht mit RDE (Real Driving Emissions) zertifiziert wurden, als vom Thermofenster betroffen anzusehen.

Dies sind alle Diesel, die zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 31. August 2017 gebaut wurden sowie laut schwammiger Aussage von VW auch einige neuere Dieselmodelle. Letztendlich geht es hier um Fahrzeuge bis mindestens Baujahr 2020. 

Laut dem Kraftfahrtbundesamt wurden umfangreiche Untersuchungen an Fahrzeugen des Herstellers Audi mit V6 Dieselmotoren der Emissionsstufe 5 durchgeführt. Bisher konnten aufgrund der Informationen, die das Kraftfahrtbundesamt von Seiten des Audi Konzerns erhalten hat, die Zulässigkeit der gegenständlichen Abschalteinrichtungen (Thermofenster) zum Zweck des Motorschutzes nicht bestätigt werden.

Das KBA führt weiter aus, dass der EuGH festgestellt hat, dass das so genannte Thermofenster, das den überwiegenden Teil des Jahres greift, nicht unter die vorgesehenen Ausnahmen fallen kann.

Das KBA geht weiter davon aus das eine durchschnittliche Umgebungstemperatur im europäischen Unionsgebiet bei 12 °C liegt. Da das Thermofenster des oben genannten Fahrzeugs bereits oberhalb von 12 °C die Abgabe Rückführungsrate reduziert, geht das KBA derzeit von einer Unzulässigkeit des Thermofensters aus.

Der Audi Konzern wurde zu Abhilfemaßnahmen aufgefordert. Eine abschließende Stellungnahme des Audikonzerns steht noch aus, weshalb die Nichtkonformität noch nicht durch Bescheid festgestellt werden konnte. Es ist davon auszugehen, dass der Audikonzern eine für ihn befreiende Stellungnahme nicht vorlegen kann bzw. wird.

Sofern in diesem Verfahren durch Bescheid die Nichtkonformität festgestellt wird, würde eine Nichtteilnahme an den Abhilfemaßnahmen zur Mitteilung an die Zulassungsstelle führen, welche sodann eine Betriebsuntersagung einleiten kann bzw. muss. So das KBA.

Insgesamt ist festzuhalten, dass durch die drohende Zwangsstilllegung des Fahrzeugs sehr wohl ein Schaden vorliegt, der den Fahrzeugeigner nicht nur zum kleinen Schadensersatz, sondern auch zur Rückgabe des Fahrzeugs berechtigen muss.



Wehren Sie sich jetzt.

Die Gerichte entscheiden in der Zwischenzeit deutlich für die Verbraucher. 

Im Grundsatz entscheiden die Gerichte für die Verbraucher, wie juristischen Personen, die gegen die Autokonzerne Vorgehen, was zur Rückgabe des PKW bei Abzug der so genannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises oder zu einem reinen Schadensersatz führt.

Nur wer sich wehrt kann sein Recht geltend machen und den vorliegenden Vermögensverlust verhindern. Wahren Sie Ihre Rechte.

Derzeit übernehmen alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland die Kosten, wenn der Rechtsschutz Versicherungsvertrag bei Kaufvertrag Abschluss vorlag. Es besteht auch die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung, so dass man risikofrei und ohne Kosten gegen die Konzerne vorgehen kann, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt.

Klamert & Partner Rechtsanwälte München vertreten deutschlandweit in über 15.000 Verfahren betroffene Verbraucher und gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Diesel Abgasskandal.

Rechtsanwalt Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.



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