VW-Dieselgate 2.0 vor dem Landgericht Aachen: Zwei verbraucherfreundliche Urteile!

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In zwei Fällen wurde die Volkswagen AG zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Streitgegenständlich waren ein VW vom Typ T6 California 2.0 TDI (Bulli) mit dem Dieselmotor EA288 und der Abgasnorm Euro 6 und ein VW Golf VII 1.6 TDI mit dem Dieselmotor EA288 und der Abgasnorm Euro 5.

Das Landgericht Aachen hat sich mit zwei aktuellen Urteilen im Dieselabgasskandal Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG eindeutig auf Seiten der geschädigten Verbraucher positioniert. In beiden Fällen wurde die Volkswagen AG zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

Im Verfahren unter dem Aktenzeichen 10 O 486/20 (Urteil vom 29.04.2021) hat das Landgericht Aachen dem Kläger 38.741,09 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 6. Juli 2020 zugesprochen. Zudem wurde die Volkswagen AG verurteilt, die Klagepartei von den durch die Beauftragung ihrer Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.590,91 Euro freizustellen. Streitgegenständlich war ein VW vom Typ T6 California 2.0 TDI (Bulli) mit dem Dieselmotor EA288 und der Abgasnorm Euro 6. Der geschädigte Verbraucher hat den Wagen am 26. Juli 2017 mit einer Laufleistung von 17.649 Kilometern zu einem Preis von 47.500 Euro erworben. Am Tag vor der mündlichen Verhandlung am 16. März 2021 betrug der Kilometerstand 69.714.

„Die Begründung des Gerichts folgt der allgemein bekannten Argumentation im Abgasskandal Dieselgate 2.0. Der Motor EA288 ist mit einer Software ausgestattet, die erkennt, wenn das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Neuen Europäischen Fahrzyklus NEFZ durchfährt und dann in einen Modus umschaltet, in welchem dem SCR-Katalysator dauerhaft ausreichend der Harnstoff AdBlue zugeführt wird, um die Emissionen gemäß den vorgeschriebenen Abgaswerte zu reduzieren. Im normalen Fahrbetrieb hingegen wird weniger Harnstoff verwendet, so dass es zu einem deutlich erhöhten Emissionsausstoß kommt“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Das Landgericht Aachen habe laut Dr. Hartung deutlich herausgestellt, dass die Klagepartei ihre Behauptungen nicht ins Blaue hinein aufgestellt, sondern konkret die Funktionsweise ihres mit einem SCR-Katalysator ausgestatteten Motors beschrieben und konkrete Anhaltspunkte dafür aufgezeigt, dass dieser mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sei.

Um einen VW Golf VII 1.6 TDI mit dem Dieselmotor EA288 und der Abgasnorm Euro 5 ging es in dem anderen Verfahren vor dem Landgericht Aachen (Urteil vom 04.05.2021, Az.: 10 O 353/20). Der geschädigte Verbraucher erhielt Schadenersatz in Höhe von 12.306,68 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29. Dezember 2020. Zudem wurde die Volkswagen AG verurteilt, die Klagepartei von den durch die Beauftragung ihrer Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 958,19 Euro freizustellen. Der geschädigte Verbraucher hatte den VW Golf VII am 27. Januar 2015 als Neuwagen für 23.097,55 Euro erworben und das Fahrzeug rund 140.000 Kilometer genutzt.

Bekanntlich erkennt die Umschaltlogik, wenn das Fahrzeug den sogenannten Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) durchfährt. Ist das der Fall, wird die Abgasrückführung des Fahrzeuges so gesteuert, dass möglichst wenig Stickoxide (NOx) ausgestoßen werden. Dann wird der sogenannte „NOx-optimierte Modus 1“ aktiviert. Im normalen Fährbetrieb im Straßenverkehr war hingegen der „Abgasrückführungs-Modus 0“ aktiv, weshalb die NOx-Emissionen dann höher waren als bei der normalen Abweichung zwischen Test- und Echtbetrieb.

„Eine prüfstandsoptimierte Umschaltlogik liegt auch in dem streitgegenständlichen Fahrzeug vor, hat das Gericht eindeutig herausgestellt. Und allein das Vorhandensein einer Zykluserkennung deutet auf eine Abschalteinrichtung hin“, betont Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Durch die Fahrkurvenerkennung als Zykluserkennung erkennt ein Fahrzeug, wenn es einen bestimmten Fahrzyklus auf einem Rollenprüfstand abfährt und die Motorsteuerung auf ein entsprechend schadstoffarmes Kennfeld umschaltet. Dadurch werden die Abgasrichtlinien der EU zwar in einer Prüfungssituation erreicht, aber nicht auf der Straße.

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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