Wohnmobilskandal: Zwei verbraucherfreundliche Urteile im Fiat-Dieselabgasskandal

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Das Landgericht München II hat gleich in zwei Fällen am gleichen Tag entschieden, dass sich FCA Italy (Fiat Chrysler) im Dieselabgasskandal schadenersatzpflichtig gemacht hat.

Der Dieselabgasskandal bei Reise- und Wohnmobilen ist neben den Schummeleien vor allem mehrerer deutscher Pkw-Hersteller eine riesige Welle mit großen Schäden für die betroffenen Verbraucher. Vor allem FCA Italy (Fiat Chrysler) steht dabei im Fokus. FCA gehört heute zur Automobilholding Stellantis N.V. Stellantis ist im Januar 2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen und ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.

Zuletzt hat das Landgericht München II Dieselabgasskandal von FCA gleich in zwei Fällen am gleichen Tag verbraucherfreundliche Urteile gefällt und FCA zu Schadenersatzzahlungen verurteilt (Urteile vom 15. Dezember 2022, Az.: 13 O 3212/21 und 13 O 3213/21). Für ein Fahrzeug Modell PT695 EB des Herstellers Euramobil erhält ein geschädigter Verbraucher 63.790 Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung, für ein bereits verkauftes Wohnmobil Knaus Boxstar Life 2Be 600 fallen 8.268,25 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 27. Oktober 2021 an, nachdem der Kläger bereits 42.500 Euro durch den Verkauf am 11. August 2021 vereinnahmt hatte.

„In beiden Fällen hat das Landgericht München II herausgestellt, dass die Behauptung der Klagepartei, das streitgegenständliche Wohnmobil verfüge über eine Einrichtung, wonach sich die Abgasreinigung nach 22 Minuten deutlich reduziere beziehungsweise deaktiviert werde, seitens der Beklagten nicht substantiiert bestritten worden sein. Das Kraftfahrt-Bundesamt habe diese entsprechende Einrichtung festgestellt und als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet. Dem ist das Landgericht gefolgt, denn durch diese Timerfunktion werde bewirkt, dass die Emissionen in der Phase des Zulassungstests eingehalten würden, aber nicht unter normalen Fahrbedingungen, die auch einen Zeitraum von mehr als 22 Minuten nach dem Motorstart umfassen würden“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat bereits in zahlreichen Fällen des Wohnmobil-Abgasskandals Klage gegen den Hersteller Stellantis N.V. bzw. FCA eingereicht.

Er betont: „Verschiedene Gericht haben den Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB gegen Fiat Chrysler bereits bestätigt, unter anderem wegen des Designs der Motorsteuerungs-Software in der Art, dass nach ca. 22 Minuten beziehungsweise nach einer definierten Anzahl von Zyklen die Abgasrückführungsrate auf nahezu Null zurückgefahren und die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators deaktiviert wird.“ Sinnvoll sei deshalb eine Individualklage, um als Geschädigter des Fiat-Dieselabgasskandals Schadenersatz zu erhalten. „Vor allem Halter von Fahrzeugen mit den Multijet-Motoren der Abgasnormen Euro 5 und 6 mit Hubräumen zwischen 1,3 und drei Litern haben sehr gute Chancen! Gerade aufgrund der Kaufpreise hochwertiger Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen“, sagt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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