VW Dieselskandal: EA189 wieder im Fokus, mehrere Gerichte entscheiden verbraucherfreundlich

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Der VW-Skandalmotor EA189, der im September 2015 den Dieselskandal ausgelöst hatte, steht durch mehrere verbraucherfreundliche Entscheidungen wieder im Fokus. Gleich drei Oberlandesgerichte hatten in den vergangenen Wochen Urteile gegen VW verkündet. Bei den Verfahren ging es um das Software-Update, das VW geschädigten EA189-Kunden anbot, um die illegalen Abschalteinrichtungen im Motor ihrer Fahrzeuge zu entfernen. Die Richter entschieden, dass auch diese Updates mit einer unzulässigen Manipulationssoftware versehen waren. 

Dieselskandal EA189: OLG Köln spricht VW-Tiguan-Besitzer Schadensersatz zu 

Im ersten Fall ging es um ein Urteil des OLG Köln vom 18.12.2020 OLG Köln (Az. 20 U 288/19). Die Richter sprachen dem Käufer eines VW Tiguan mit dem von den Abgasmanipulationen betroffenen Dieselmotor EA189 Schadensersatz zu. Das Besondere an dem Fall war, dass der Kunde das Fahrzeug erst 2016, also nach Bekanntwerden des VW-Dieselskandals im September 2015, gekauft hatte. Der BGH hatte im Juli 2020 entschieden, dass geschädigte Fahrzeugbesitzer keine Schadenersatzansprüche mehr erheben können, da VW seit dem Gang an die Öffentlichkeit keine Sittenwidrigkeit mehr vorgeworfen werden könne.  

Sittenwidrigkeit: VW EA189 im Dieselskandal weiterhin im Fokus 

Im Fall des Tiguan war das Software-Update bereits aufgespielt, als der Kunde das Auto kaufte. Laut OLG Köln liege nach wie vor Sittenwidrigkeit vor: VW habe durch das Software-Update versucht, die Täuschung mit einer Manipulation des On-Board-Diagnosesystems, das für die Überwachung der Funktionen, die die Abgaswerte beeinflussen, zu verschleiern. 

OLG Bremen: illegale Abschalteinrichtung beim EA189 nach Software-Update 

Der zweite Fall vor dem OLG Bremen vom 15.01.2021 (Az. 2 U 9/20) drehte sich um ein nicht weiter benanntes VW-Fahrzeug mit EA189-Motor. Hier fußte die Begründung auf den erneuten Rückruf des VW EOS, in dem ebenfalls der EA189 zum Einsatz kommt. Fahrzeuge dieses Modells waren 2016 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zum zweiten Mal zurückgerufen worden, und zwar nach dem ersten Software-Update, mit dem alle EA189-Motoren versehen wurden. Die Begründung lautet: illegale Abschalteinrichtung nach erfolgtem Update. Diese Fahrzeuge müssen also laut Anordnung vom KBA im September 2020 erneut in die Werkstatt, da sie weiterhin über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen. 

OLG Hamm: keine Verhaltensänderung bei VW 

Auch im dritten Verfahren vor dem OLG Hamm vom 19.01.2021 (Az. 19 U 1304/19) ging es um ein nicht weiter genanntes Fahrzeug mit VW-EA189-Motor, das nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft wurde. Das Gericht sah auch hier nach der VW-Adhoc-Mitteilung vom September 2015 und den Software-Updates keine Verhaltensänderung beim Wolfsburger Konzern. 

Neuer Haftungstatbestand: VW EA189 rückt im Dieselskandal wieder in den Fokus 

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Mit dem Software-Update wollte VW eigentlich das Problem des EA189-Skandalmotors bei VW-, Audi-, Skoda- und Seat-Fahrzeugen lösen. Jetzt urteilen aber immer mehr Gerichte, dass durch das Update erneut eine illegale Abschalteinrichtung im Motor verbaut wurde, wodurch sich ein neuer Haftungstatbestand ergibt.« 

Neue Möglichkeiten für geschädigte EA189-Besitzer 

»Durch die jüngsten gerichtlichen Entscheidungen eröffnen sich also neue Möglichkeiten für Fahrzeugbesitzer mit VW-EA189-Motor«, ist sich Dreschhoff sicher. »So können die Kunden, die das Software-Update bereits erhalten haben, aufgrund der erneut aufgespielten unzulässigen Abschalteinrichtung weiterhin Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch die jüngste verbraucherunfreundliche BGH-Entscheidung zum Thema Verjährung wäre für diese Fälle hinfällig.« 

VW kann EA189-Problem noch nicht zu den Akten legen 

Auch wenn VW den Dieselskandal rund um den EA189 für aufgearbeitet hält, zeigen die jüngsten Entscheidungen, dass die ganze Angelegenheit noch lange nicht vorbei ist. Für VW-Kunden, die ein Fahrzeug mit EA189-Motor besitzen, lohnt sich also weiterhin die Prüfung, ob sie Schadensersatz geltend machen können. Allein in Deutschland sind rund drei Millionen VW-Dieselfahrzeuge mit dem EA189-Motor vom Diesel-Abgasskandal betroffen. Darüber hinaus stehen nach wie vor der EA189-Nachfolger EA288 sowie der EA897 aus dem Hause VW unter Manipulationsverdacht. 

Handeln Sie jetzt! 

Sie wissen nicht, ob Sie noch Chancen im Dieselskandal haben oder ob Sie für Ihr Fahrzeug Schadensersatz geltend machen können? Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing gehört zu den führenden Kanzleien im Diesel-Abgasskandal und hat bereits mehr als 10.000 Geschädigte erfolgreich betreut. Unter www.diesel-gate.com können Sie unverbindlich und kostenfrei eine Anspruchsprüfung vornehmen. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Sie über Ihre Chancen und Möglichkeiten auf. Sie können uns auch telefonisch unter 030/22 01 23 80 erreichen, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Wir setzen uns dafür ein, dass Verbraucherrechte eingehalten werden. Wir machen uns für Sie stark! 



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