Dieselabgasskandal bei Wohn- und Reisemobilen weiter im Fokus der Gerichte!

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Das Landgericht Hildesheim hat im Dieselabgasskandal bei Fiat Chrysler ein Gutachten angeordnet. Es geht beim Wohnmobil Adria Coral unter anderem um die Abschaltung der Abgasreinigung nach Zeitfenster.

Viele Wohn- und Reisemobile stehen im Verdacht, wesentlich mehr Stickoxide auszustoßen als offiziell angegeben, besonders beim Hersteller Fiat Chrysler Automobiles. So hatte die Deutsche Umwelthilfe bereits im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden „bei Weitem“ übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache.

Das Landgericht Hildesheim hat mit Beschluss vom 28. Januar 2022 (Az.: 4 O 63/21) weiteren Schwung in den Dieselabgasskandal bei Fiat Chrysler gebracht, das heute als Stellantis N.V. firmiert. Es soll Beweis erhoben werden durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens über mehrere Fragen zum streitgegenständlichen Fahrzeug Adria Coral. Fiat Chrysler versorgt die Hersteller von Wohnmobilen mit dem Basisfahrzeug Fiat Ducato, dessen Motor mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten soll.

Das Gericht stellt in dem Zusammenhang mehrere Fragen. Wird im streitgegenständlichen Fahrzeug eine Abschalteinrichtung verwendet, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringert, indem die Abgasreinigung nach einem Zeitfenster von 26 Minuten und 40 Sekunden Motorbetrieb abgeschaltet wird? Sollte das der Fall sein, will das Gericht wissen: Ist diese Abschalteinrichtung notwendig, um den Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden zu schützen, die im Prinzip nicht vorhersehbar und nicht der normalen Funktionsweise des Fahrzeugs inhärent sind (zum Beispiel Verschmutzung beziehungsweise Verschleiß des Motors) und die unmittelbar zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen?

„Ebenso geht es um das Thermofenster, also die Abschalteinrichtung, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringert, indem die Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur reduziert wird. Das Gutachten soll klären, ob diese Abschalteinrichtung vorliegt. Auch hierbei will das Gericht wissen, ob die Abschalteinrichtung notwendig ist, um den Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden zu schützen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Das Gericht will auch Informationen zum On-Board-Diagnosesystem (OBD) erhalten. „Ist im streitgegenständlichen Fahrzeug das On-Board-Diagnosesystem so manipuliert worden, dass dieses beim Betrieb teilweise ausgeschaltet wird und dann eigentlich erforderliche Warnmeldungen nicht im Display angezeigt werden?“ Das OBD ist ein Fahrzeugdiagnosesystem, das während des Fahrbetriebes alle abgasbeeinflussenden Systeme und weitere wichtige Steuergeräte überwacht, deren Daten durch ihre Software zugänglich sind.

Dr. Gerrit W. Hartungs Rat: „Eigentümer sollten die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen und vernünftige finanzielle Kompensationen aufgrund der hohen Kaufpreise zu erhalten. Die finanziellen Schäden der Dieselkäufer sind regelmäßig sehr hoch.“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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