VW-Dieselskandal: Erneut positives Gerichtsurteil für EA288-Kunden

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Das Landgericht Oldenburg hat dem Fahrer eines Audi-Dieselfahrzeugs mit EA288-Motor Anfang Oktober 2020 recht gegeben: Die VW-Tochter muss dem Kunden Schadensersatz zahlen und das Fahrzeug zurücknehmen. Somit gibt es ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil zum umstrittenen VW-Motor EA288. Der Wolfsburger Autobauer hatte noch vor wenigen Wochen mit einer plumpen Medienkampagne versucht zu behaupten, dass EA288-Klagen »zu 99 Prozent verloren« gingen. 

Verbraucherfreundliches Gerichtsurteil zu Audi A3 mit EA288-Motor

Der Kläger hatte 2017 einen gebrauchten Audi A3 2.0 TDI zu einem Kaufpreis von 20.480 Euro gekauft. Zu diesem Zeitpunkt war ihm nicht bekannt, dass das Fahrzeug über illegale Abschalteinrichtungen verfügte. Als VW zu freiwilligen Software-Updates aufforderte, die die Funktionen der Abschalteinrichtungen beseitigen sollten, kam der Verdacht der Abgasmanipulation auf. 

Illegale Abschalteinrichtungen im Fokus

Bereits beim Vorgängermotor EA189, der 2015 den VW-Dieselskandal ausgelöst hatte, waren illegale Abschalteinrichtungen festgestellt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Mai 2020 spektakulär geurteilt, dass VW seinen geschädigten Kunden grundsätzlich Schadensersatz zahlen muss. 

Interne VW-Dokumente zeigen Manipulation bei Abgasemissionen

Aber auch der EA288, der angeblich »saubere« Nachfolger, ist offenbar vom Dieselskandal betroffen. Dies geht aus einem VW-internen Dokument hervor, das 2019 in die Hände von SWR-Reportern geriet. So soll auch in diesem Motorentyp weiterhin eine illegale Abschalteinrichtung zur Manipulation von Abgasemissionen auf dem Prüfstand verbaut worden sein. Der EA288 ist nahezu in jedem Dieselfahrzeug von VW, Audi, Skoda und Seat als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit 2014 zu finden. Allein in Deutschland gibt es Fahrzeuge mit EA288-Motor schätzungsweise drei Millionen Mal. 

Land- und Oberlandesgerichte schenken VW-Kunden Gehör

In den aktuellen Gerichtsverfahren zum EA288 schenken die Land- und Oberlandesgerichte immer häufiger den erhobenen Vorwürfen der VW-Kunden Gehör und kündigen zudem Beweisaufnahmen an. Beispielsweise hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle einen Beweisbeschluss zur Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Dieselmotor EA288 angeordnet (Az.: 7 U 532/18). In dem Fall geht es um einen VW Tiguan 2.0 TDI. Auch das OLG Köln hat VW mit Hinweisbeschlüssen aufgefordert, zu diversen Fragen Stellung zu nehmen und sich zu erklären (Az.: 15 U 117/19 und Az.: 15 U 234/18) 

Der Druck auf VW wächst

Der Druck auf VW in Sachen Dieselskandal 2.0 wächst also spürbar. Es liegt nahe, dass VW mit seiner fragwürdigen Medienaktion unter dem Titel „Warum sich EA288 Klagen nicht lohnen“ weitere rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden will. Besitzer von Fahrzeugen sollten sich also nicht von dieser PR-Taktik verunsichern lassen und weiterhin ihre Ansprüche geltend machen. 

Handeln Sie jetzt!

Nach wie vor ist im Dieselskandal alles möglich. Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, helfen wir Ihnen gern weiter. Auf www.diesel-gate.com können sie einfach und unverbindlich prüfen, ob Sie gegen VW, Audi, Porsche, Seat oder Skoda vorgehen können. 

Wir kümmern uns auch um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung

Dass einzelne Rechtsschutzversicherungen sich unberechtigterweise vor der Deckungszusage drücken wollen, ist uns bekannt. Die überwiegende Mehrheit der Versicherer weiß aber mittlerweile um die Betroffenheit des EA288 im Abgasskandal und gibt dementsprechend auch Deckung für ein Vorgehen gegen VW. Wir übernehmen für Sie gern die Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie uns auch gern unter 030 / 22 01 23 80 erreichen, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark! 

 



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