VW-Dieselskandal: KBA stuft Software-Update für EA189-Motor als untauglich ein

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ruft Fahrzeuge des VW-Modells EOS zurück, da ein nach dem Dieselskandal angeordnetes und bereits aufgespieltes Software-Update fehlerhaft ist. In der Beschreibung der Maßnahme spricht das KBA von einer »Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung« sowie von erhöhten Emissionswerten »auch nach Durchführung der Aktion 23R7«. Damit wird das betreffende VW-Software-Update behördlich als untauglich bewertet.

EA189-Motor: Erster Rückruf 23R7 

Der Rückruf mit dem Namen »23R7« betraf seinerzeit den Skandalmotor EA189. Dieser ist in VW-Fahrzeugen sowie auch in Pkws der Tochterfirmen Audi, Skoda und SEAT zu finden. Der Motor wurde nur bis zum Jahr 2015 verbaut, der Nachfolger ist der EA288, der ebenfalls unter Manipulationsverdacht steht. Die Rückrufaktion »23R7« betraf in Deutschland etwa 1,6 Millionen VW-Kunden, die ihr Fahrzeug für ein Software-Update in eine Werkstatt bringen mussten. Aufgrund von manipulierter Software wurden die Abgasgrenzwerte auf der Straße nicht eingehalten, das Update sollte die illegale Software-Komponente entfernen. 

Erneuter Rückruf für EA189-Motor betrifft VW EOS 

Die jetzige, unter dem neuen Code 23AO laufende und vom KBA überwachte Rückrufmaßnahme gilt für knapp 2.600 EOS-Fahrzeuge, die zwischen 2011 bis 2015 gebaut wurden. Dies dürfte aber nur die Spitze des Eisberges sein, wie Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing die Sache einschätzt. »Der Motor EA189 wurde in Millionen von VW-Fahrzeugen verbaut. Das bedeutet, dass der EOS in Sachen zu hohe Abgaswerte sicherlich kein Einzelfall bleiben wird.« 

BGH-Urteil zur Verjährung hinfällig? 

Dreschhoff ist überrascht von der Offenheit des KBA in dieser Angelegenheit. »In unseren Augen stuft das KBA mit diesem Rückruf das Thermofenster als unzulässig und das Software-Update als untauglich ein. Dies rückt den Dieselskandal unserer Meinung nach nochmals in ein anderes Licht, denn damit wäre das BGH-Urteil vom 30. Juli 2020 zum Thema Verjährung hinfällig. Mit dem neuen Betrug läuft eine neue kenntnisabhängige Verjährungsfrist an.« 

Neue Chance auf Schadensersatz 

Der BGH hatte die Ansprüche auf Schadenersatz zwar nicht für verjährt erklärt, hatte aber den sittenwidrigen Vorsatz von Volkswagen nach Bekanntwerden des Dieselskandals ausgeschlossen. Dadurch hatten Dieselbesitzer, die ihr Fahrzeug nach September 2015 gekauft hatten, keinen Anspruch mehr auf Schadensersatz. »Mit der Ankündigung des KBA-Rückrufes würde die dreijährige Verjährungsfrist bis Ende 2023 laufen, was für zahlreiche Dieselfahrer eine neue Chance auf Schadensersatz bedeutet«, so Dreschhoff. 

Software-Update schon lange unter Verdacht 

Das Software-Update zum EA189 steht schon lange unter dem Verdacht, ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung zu sein. Erst kürzlich hatte das Landgericht Dortmund das Software-Update in einem Verfahren für unzulässig erklärt (Az. 4 0 53/20). Die Dortmunder Richter urteilten, dass es sich letztlich um ein sogenanntes Thermofenster handelt, das die Abgasreinigung temperaturabhängig abschalten kann. 

Handeln Sie jetzt!

Fahren Sie einen Diesel und sind sich unsicher, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können? Auf www.diesel-gate.com können Sie kostenfrei und innerhalb kürzester Zeit prüfen, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist. Wir beraten Sie auch gern in einem kostenlosen Erstgespräch. Wenn Sie telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen möchten, können Sie dies gern unter 030/959 982 238 tun. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing sind montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr für Sie da. Wir machen uns für Sie stark! 



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