VW-Dieselskandal nach der Musterfeststellungsklage

  • 2 Minuten Lesezeit

Welches Ergebnis brachte die Musterfeststellungsklage?

Die Volkswagen AG hat sich mit den Klägern auf eine pauschale Entschädigung geeinigt. Diese Einigung gilt ausschließlich für Verbraucher, die sich vor dem 30.09.2019 beim Bundesamt für Justiz zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben. 

VW bietet ab dem 18.03.2020 allen Berechtigten die Zahlung einer pauschalen Entschädigung an, die der Höhe nach zwischen EUR 1.350,00 und EUR 6.257,00 gestaffelt sein soll. Das mit dem Motor EA189 versehene Fahrzeug verbleibt jeweils bei dem Geschädigten.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen gibt es bei der Verbraucherverband Bundeszentrale unter

https://www.musterfeststellungsklagen.de/vw/faq-vergleich

oder bei Volkswagen unter

https://vergleich.volkswagen.de/de.html

Brauche ich einen eigenen Anwalt?

Für die meisten Geschädigten dürfte das Angebot von VW akzeptabel sein. Wer es annimmt, kann sich einen eigenen Anwalt sparen und selbst bis zum 20.04.2020 die notwendigen Schritte einleiten. Die Entschädigung sollte in etwa den Wertverlust des Fahrzeugs abdecken, der durch den eingebauten Motor Typ EA189 entstanden ist. Die wenigsten Verbraucher werden allerdings exakt beziffern können, welchen Verkaufspreis sie auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielen könnten, wenn der Dieselskandal nicht bekannt geworden wäre.

Eine anwaltliche Beratung sollten Sie in Anspruch nehmen, wenn auf Sie eine der folgenden Besonderheiten zutrifft:

  1. Sie haben ein älteres Fahrzeug mit geringer Laufleistung und hohem Anschaffungspreis.
  2. Die angebotene Entschädigung erscheint Ihnen zu niedrig.
  3. Sie möchten das Fahrzeug zu einem besseren Preis verkaufen als Ihnen für den Gebrauchtwagen geboten wird, z. B. wegen eines hierfür geltenden Fahrverbots in bestimmten Großstädten.
  4. Sie haben ein Dieselfahrzeug ohne den Motor Typ EA189 oder eines kein Fahrzeug von VW, sondern z. B. Skoda, Seat, Audi, Porsche, Mercedes-Benz.
  5. Sie haben kein Angebot von VW bekommen oder die Frist zur Annahme verpasst.

In diesen Fällen lohnt sich eine Prüfung Ihrer Ansprüche am besten noch vor dem 20.04.2020, damit Sie noch die Möglichkeit haben, auf das Angebot von VW rechtzeitig einzugehen.

Was kostet der Anwalt?

Für die Erstberatung darf der Rechtsanwalt Verbrauchern maximal ein Honorar von 249,90 Euro in Rechnung stellen. Diese Kosten werden auf die weitere Tätigkeit des Anwalts, z. B. bei einem Klageverfahren angerechnet.

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügten, kommt diese evtl. für die Anwaltskosten auf. 

VW soll ebenfalls Anwaltskosten übernehmen, wenn Sie deren Angebot im Rahmen der Musterfeststellungsklage annehmen. 

Der Anwalt hat Sie natürlich trotzdem neutral und nach bestem Wissen und Gewissen über Ihre Möglichkeiten und die damit verbundenen Risiken aufzuklären.

Dr. Georg Wirtz

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB



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