Musterfeststellungsklage gegen VW-Dieselskandal – Urteil LG Augsburg vom 06.12.2018

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Am 06.12.2018 hat das Landgericht Augsburg ein spektakuläres Urteil gesprochen. Durch Urteil wurde entschieden, dass VW einem Kunden wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz zahlen muss. Neu in diesem Verfahren war, dass Volkswagen nach Ansicht des LG Augsburg auch keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat (Az.: 021 O 4310/16).

Musterfeststellungsklage oder eigene Klage?

Der Musterfeststellungsklage können sich keine Autokäufer anderer Motortypen des Herstellers oder andere betroffene Dieselbesitzer anderer Hersteller anschließen. Die Musterfeststellungsklage wird ausschließlich für private Verbraucher geführt, nicht für Unternehmer, Leasingnehmer oder Beschenkte.

Wann es jedoch in der erhobenen Musterfeststellungsklage zu einer Entscheidung kommt, ist noch völlig offen.

Der Mitteldeutsche Rundfunk schreibt hierzu (mdr.de):

Unklar ist auch, wann es zu einem Urteil kommt. Verhandelt wird zuerst vor dem Oberlandesgericht Münster. Laut vzbz könnten rund zwei Jahre bis zu einer Entscheidung vergehen. Unter Umständen schließe sich mit dem Bundesgerichtshof noch eine weitere Instanz an. Ein Urteil könne dann noch einmal zwei bis drei Jahre dauern. 

Falls den Klagenden am Ende Recht zugesprochen werden sollte, könnte sich VW wiederum zunächst weigern, Schadenersatz zu zahlen. In diesem Fall wären dann einzelne Verfahren notwendig – allerdings mit vermutlich deutlich besseren Erfolgsaussichten als bisher. Bis Verbraucher also tatsächlich Schadenersatz erhalten könnten, kann es noch einige Jahre dauern.

Betroffene mit Rechtsschutz sollten oder müssen daher nicht diesen langen Weg gehen, sondern können weiterhin eigenständig Klage erheben. In der Regel wird seitens des Konzern vor einem Urteil außergerichtlich ein Angebot an die Kläger gemacht.

In Augsburg können die Betroffenen auch damit rechnen, dass Ihnen ein Nutzungsausfall nicht angerechnet wird. Auch auf Softwarenachrüstungen kann es nach Ansicht des Vorsitzenden Richters nicht ankommen.

Rechtsanwalt Steffgen war in einem anderen Verfahren der gleichen Kammer Verfahrensbeteiligter (021 O 4122/17). Auch in diesem Verfahren ließ die Kammer erkennen, dass sie eindeutig von Sittenwidrigkeit ausgehe. Die Softwarenachrüstung sei unzureichend nach Ansicht des Vorsitzenden Richter.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Steffgen nimmt jede Woche mehrere Termine in VW-Abgasfällen persönlich war. Wer Sie ein Fahrzeug mit dem betreffenden Motor EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter) oder ein anderes betroffenes Fahrzeug besitzt, kann sich jederzeit an die Kanzlei wenden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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