Timeshare-Geschädigte in Spanien

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Vertragsauflösung, Schadensersatz

Teneriffa, Gran Canaria

Der geschädigte Verbraucher, wirtschaftlich getäuscht durch Unternehmen wie Silverpoint Vacations SL Teneriffa, Excel Hotels Resorts SA, Tausolan SL Gran Canaria, Anfi Gran Canaria etc. kann jetzt in den Jahren 2019–2020 weitere Unterstützung von den Gerichten in Spanien erwarten.

Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zum Timeshare schützt nunmehr den Verbraucher und spricht die Kaufpreiszahlungen als Entschädigungsleistungen dem Verbraucher zu. 

Sie sorgt auch dafür, dass die Verträge als nichtig erklärt werden, sodass die Verbraucher wenigstens nicht mehr durch laufende und hohe Verwaltungskosten an ihrem Vermögen geschädigt werden. 

Die Unternehmen aus der Timeshare-Branche versuchen verstärkt mit anderen Produkten weiterhin unlauteren Gewinn zu erwirtschaften bis hin Verkaufsmöglichkeiten der Timeshare-Rechte, Mitgliedschaften vorzutäuschen, wenn erneut investiert wurde oder gar spanische SL (GmbH ) Anteile von Unternehmen zum Kauf angeboten werden, die weder nicht existieren oder bei weitem nicht die Renditeversprechungen erfüllen können.

Juristische Lösungen für bestehende Verträge

Timeshare-Verträge, die ab dem 16.12.1998 abgeschlossen wurden und nicht die gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes 42/98 erfüllen, werden von den Gerichten zugunsten der Verbraucher aufgelöst.

Verträge vor dem 16.12.1998 sind nur in Einzelfällen bislang von Gerichten in Gran Canaria aufgelöst worden unter Anwendung des kanarischen Verbraucherschutzgesetzes aus dem Jahre 1984 und der EU Richtlinie aus dem Jahre 1994. Diese soll den Verbraucher vor Betrug beim Erwerb von Ferienwohnrechten schützen. 

Zurzeit erstreitet unsere Kanzlei ein Urteil zugunsten des Verbraucherschutzes für Timeshare-Verträge, vor dem 16.12.1998 abgeschlossen.

Wenn Sie einen Timeshare-Vertrag abgeschlossen haben oder ein Mitgliedschaftsrecht erworben haben und folgendes geschehen ist, dann sollte der Vertrag angefochten werden:

1. Den Preis muss vor Vertragsschluss gezahlt werden, sprich es wird von Ihnen ein einseitiges Angebot verlangt und die Vollzahlung und dann wird erst das Vertragsangebot angenommen.

2. Es wird das Apartment und die Nutzungswoche nicht genau bestimmt, sondern Clubrechte werden verkauft, die wirtschaftlich wertlos sind.

3. Die Vertragsdauer wird nicht zeitlich limitiert. Neuere Verträge limitieren bis zum Jahre 2050 das Nutzungsrecht. Es wird ein Tausch von alten Rechten angeboten, ohne das Tauschrecht ordentlich auszuführen. Folglich wird der Verbraucher nicht aus dem bisherigen Timeshare-Recht entlassen, und ist sogar noch Inhaber des neuen Rechts.

4. Es werden vorgefertigte Verträge vorgelegt oder nur unvollständige Anträge, ohne dass der Verbraucher die Vertragsklauseln aushandeln kann.

5. Der Verbraucher verliert alle Rechte am Timeshare-Nutzungsrecht, wenn er nicht die laufenden Umlagen zahlt.

6. Fehlendes Widerrufsrecht des Verbrauchers und der Belehrung hierzu.

Nutzen Sie unseren juristischen Prüfungsservice. Wir teilen Ihnen mit, ob Sie Aussichten auf Erfolg haben, bei Gericht in Spanien Ihren Timeshare-Vertrag oder auch Club-Mitgliedschaftsvertrag aufzulösen und unter Umständen noch Entschädigung zu erhalten.

Auch der spanische Staat und die spanischen Gerichte müssen sich an die EU-Rechtsprechung zum Verbraucherschutz halten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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