VW EA 288 im Abgasskandal – Verbraucherfreundliche Tendenzen in der Rechtsprechung

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Auch der Motor VW EA 288 steht als Nachfolgemodell des Skandalmotors VW EA 189 im Fokus gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Verbraucherschützer vermuten schon seit langem das Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen in den 1.2, 1.6 und 2.0 TDI Motoren der Baureihe VW EA 288.


VW hat auch im VW EA 288 mit Zykluserkennung und Abschalteinrichtungen agiert

Mittlerweile belegt ist durch die von der Deutschen Umwelthilfe am 23. April 2021 überwiegend nicht geschwärzt veröffentlichte „Dieselgate-Akte“ klar, amtlich, dass der Motor VW EA 288 der Abgasstufe Euro 5 mit seiner Abschalteinrichtung als „Blaupause“ für das Software-Update der vom Abgasskandal betroffenen Motoren der Vorgängerbaureihe VW EA 189 diente.


Vorhandensein von Abschalteinrichtungen aktenkundig

So heißt es in einem Schreiben der FEV Group Holding GmbH, einer Entwicklungsfirma der Automobilkonzerne, vom 6. Oktober 2015 wörtlich:

Dabei wird in Abhängigkeit von Umgebungsbedingungen und Fahrprofil zwischen zwei Modi unterschieden, die zu unterschiedlichen Kalibrierungen der Abgas reduzierenden Einrichtung führen. Innerhalb eines Fahrzyklus kann ein Status-Wechsel von Modus 1 auf Modus 2, als auch ein Wechsel von Modus 2 auf Modus 1 erfolgen. Die gesetzlichen Emissionstests werden ausschließlich in Modus 1 gefahren.“

Äußerst brisant ist die fragwürdige Rolle des Kraftfahrtbundesamts (KBA) in diesem Zusammenhang: Das FEV attestiert gegenüber dem KBA zwar die Verwendung der beschriebenen Abschalteinrichtungen im Motor VW EA 288 und kündigt die Zusendung eines detaillierten technischen Berichtes für die nächsten Tage an. Tatsächlich landet dieser detaillierte Test jedoch nie bei den Akten des KBA.

Bedauerlicherweise war das für das KBA kein Grund, bei VW nachzuhaken. Man blieb untätig und ließ VW gewähren.


OLG Naumburg wertet die Verwendung der Abschalteinrichtung als sittenwidrig

Umso erfreulicher ist, dass das OLG Naumburg in seinem Urteil vom 25. März 2021, 8 U 68/20, diese verschiedenen Modi als unzulässige Abschalteinrichtung wertet. Das OLG Naumburg findet in seiner Entscheidung auch klare Worte für das Verhalten von VW:

Durch die Verwendung der Fahrkurvenerkennung im VW-Motor EA 288 wurden die Erwerber im Ergebnis daher genauso getäuscht wie durch die Verwendung der Kippschalterlogik mit Prüfstanderkennung im VW-Motor EA 189. 

Der Schaden des Klägers liegt bereits im Abschluss des Kaufvertrages als ungewollter Verbindlichkeit (…).


Rechtsprechungsänderung beim Motor VW EA 288 erkennbar

Bislang konnte sich VW in Gerichtsverfahren, die den Motor VW EA 288 zum Gegenstand haben, häufig erfolgreich hinter einer Mauer des Schweigens verstecken. Umso erfreulicher ist, dass das OLG Naumburg als erstes OLG nun deutliche Worte für das Verhalten von VW findet und das Verhalten des Wolfsburger Unternehmens als sittenwidrig klassifiziert. Die Rechte betroffener VerbraucherInnen wurden damit erheblich gestärkt.


VW verhinderte bislang nachteilige gerichtliche Urteile

VW hatte bislang verbraucherfreundliche Urteile in Sachen VW EA 288 verhindert. So hat das das LG Wuppertal mit seinem Beweisbeschluss vom 15. März 2019, Az. 2 O 273/18, bereits vor über zwei Jahren für Aufsehen gesorgt. Die Wuppertaler Richter wollten durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens klären, ob im Motor VW EA 288 Abschalteinrichtungen verbaut sind. Eine Entscheidung in dem Verfahren wurde bis heute nicht veröffentlicht. Es spricht viel dafür, dass VW sich aus Sorge vor einer nachteiligen Entscheidung mit dem dortigen Kläger verglich, um so die Einholung des gerichtlichen Gutachtens zu verhindern.

Auch in Verfahren vor dem OLG Köln liegen bereits seit Ende 2019 Hinweisbeschlüsse zulasten von VW vor. Die Verfahren sind bis heute nicht abgeschlossen. Auch hier dürften die Wolfsburger nachteilige Entscheidungen durch geheime Vergleich verhindert haben.


Ihre Rechte im VW EA 288 Abgasskandal

Durch das Verhalten von VW in Sachen EA 288 wurden betroffene PKW massiv geschädigt. Die betroffenen PKW sind teilweise schon von Rückrufaktionen betroffen. Es droht schlimmstenfalls die Betriebsuntersagung. Betroffene PKW-Besitzer haben je nach Einzelfall

  • kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche wie einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung bzw. Nachlieferung), Rücktritt oder Minderung oder Schadensersatz
  • Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Lassen Sie sich das Verhalten von VW nicht gefallen: Wir prüfen für Sie, ob Ihr PKW vom VW EA 288 Abgasskandal betroffen ist und welche Ansprüche Ihnen zustehen!


Ihre Rechtsanwälte Dr. Kruse & Partner



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Foto(s): Moritz Raspe


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