VW-Rückruf 01C5 – Hintergründe, Modelle und Handlungsempfehlung vom Rechtsanwalt

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VW erregt Aufsehen mit einer ganz besonderen Rückrufaktion:

Volkswagen ist erneut in den Schlagzeilen – diesmal jedoch nicht im Rahmen des Dieselskandals, sondern mit einer besonders skurrilen Rückrufaktion

VW kauft im Rahmen der Rückrufaktion „01C5“ alte Fahrzeuge zurück. Der Rückruf wurde schon im September 2018 gestartet. Betroffen sind Fahrzeuge aus Vorserienmodellen bei denen laut Brief an die Besitzer der „Bauzustand möglicherweise nicht dem zum Vermarktungszeitpunkt aktuellen Serienstand entsprochen hat“. 

Es handelt sich um circa 6.700 Fahrzeuge des Konzerns, die in den Jahren 2006 bis 2018 erbaut wurden und eigentlich gar nicht für den Verkauf produziert wurden, sondern einer so genannten Vorserie entstammen. Vorserie bedeutet in diesem Fall, dass die Fahrzeuge schon vor dem eigentlichen und offiziellen Produktionsstart gebaut wurden. Dabei handelt es sich überwiegend um Fahrzeuge, die auf Messen präsentiert wurden oder nur für interne Tests und Proben geplant waren. Die betroffenen Fahrzeuge wurden aber nicht auf den zum Vermarktungszeitpunkt aktuellen und erforderlichen Serienstand umgebaut, bevor sie an die Verbraucher verkauft wurden. 

Die Herausforderung an der Sache ist jedoch, dass die Unterschiede der Fahrzeuge vom Serienstand nicht hinreichend vom Volkswagen-Konzern aufgezeichnet wurden. Es ist also nicht klar, ob nur ein Licht im Innenraum des Fahrzeugs nicht funktioniert oder sogar die Airbags im Falle eines Unfalls die Passagiere nicht vor Verletzungen schützen. 

Die größte Sorge im Rahmen dieses Skandals ist, dass die Sicherheitssysteme der Fahrzeuge nicht dem Standard entsprechen und so ein ernsthaftes Risiko im Straßenverkehr besteht. Darum werden sicherheitshalber alle betroffenen Fahrzeuge diesbezüglich untersucht. 

Darüber hinaus ist auch nicht auszuschließen, ob die betroffenen Vorserienmodelle sogar besser ausgestattet sind, als die entsprechenden Fahrzeuge des Serienstands. 

Aufgefallen seien die Abweichungen erst bei Kontrollen im Rahmen des Dieselskandals, da der VW-Konzern seine Fahrzeuge seitdem vollumfänglich überprüfe, so ein VW-Sprecher. 

Welche Modelle sind betroffen?

Betroffene VW Besitzer werden mit Hilfe des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) angeschrieben. Laut eigenen Angaben des Volkswagen Konzerns sind Vorserienfahrzeuge der Modellreihen Up, e-Up, Polo, Golf, e-Golf, Golf Plus, Golf Cabrio, Golf Variant, Sportsvan, Scirocco, Eos, Touran, Sharan, Volkswagen CC, Passat, Passat Variant, US-Passat, Phaeton und Touareg betroffen. 

Das weitere Verfahren hängt von dem konkreten Fahrzeug ab: Je nach dem, was für eine Abweichung an dem jeweiligen Fahrzeug vorliegt, wird unterschiedlich mit diesem umgegangen: Kleinigkeiten könnten ausgebessert werden und das Fahrzeug dann wieder verkauft werden. Bei schwerwiegenden und sogar gefährlichen Abweichungen, die nicht einfach beseitigt werden können, werde das Fahrzeug verschrottet. 

Der konkrete Rückkaufspreis hänge von verschiedensten Faktoren ab und könne pauschal nicht festgelegt werden. 

Weltweit sorgt diese Rückrufaktion für einen Skandal: Die EU-Kommission geht von einer großen Gefahr aus und hat im November 2018 einen Alarm ausgesprochen. Sofern die Sicherheit der Fahrzeuge vom Standard abweicht, stelle das ein schwerwiegendes Problem dar. Auch in den USA sind rund 250 VW Modelle betroffen, sodass sich ebenfalls die US-Verkehrssicherungsbehörde NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration) eingeschaltet hat (Rückrufaktion mit der Nummer: 18V-329).

Handlungsempfehlung

Bevor Sie auf das Rückkaufangebot als Betroffener eingehen, empfehlen wir eine anwaltliche Beratung. Ggf. können wir mehr verhandeln als Sie für das Auto bezahlten, da aufgrund dieser Schädigung auch laufende Kosten, die bereits bezahlt wurden, sowie Reparaturkosten, in die Schadensberechnung miteinfließen müssen. VW bietet in der Regel eine Kaufpreiserstattung an, von der jedoch eine erhebliche Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer abgezogen wird.

Die Rechtsanwälte von Balduin & Partner sind sehr erfahren bei der Verhandlung mit Autoherstellern und Autoverkäufern. Wir haben schon tausenden Fahrzeugeigentümern zu ihrem Recht verholfen.

Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich und kostenfrei. 

Foto(s): Balduin & Partner Rechtsanwälte


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