VW-Sammelklage – Droht Verjährung von Anlegeransprüchen schon zum 18.09.2016?

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München, den 15.08.2016 - Aktionäre der Volkswagen AG, die aus der Dieselaffäre 2015 starke Verluste erlitten haben, stehen gerade vor der Entscheidung, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Viele VW-Anleger warten darauf, dass das Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG-Verfahren, eine „Sammelklage“ für alle Aktionäre, die sich daran beteiligen) eröffnet wird. Doch dieses Abwarten kann Risiken bergen, denn manche Schadensersatzansprüche könnten schon vor der Eröffnung der Sammelklage verjähren, wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berichtet.

Zunächst scheint es, als würde Bewegung in das Verfahren kommen, doch dies kann für manche Anleger noch immer zu lange dauern: „Nach dem sog. Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig wird das Oberlandesgericht in der nächsten Zeit über die Eröffnung des Musterverfahrens entscheiden. Mit dieser Entscheidung wird jedoch erst Ende 2016 bzw. Anfang 2017 gerechnet. Für manche Ansprüche könnte das zu spät sein“, warnt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Geschäftsführer der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die eine der ersten Klagen geschädigter Volkswagen Anleger eingereicht hat.

„Die Juristen sind sich nämlich im Moment uneinig, ob eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2015 für Käufe, die vor dem 10.07.2015 getätigt worden sind, anzuwenden ist, oder nicht. Im für die Anleger schlimmsten Fall führt das dazu, dass Ansprüche aus Käufen vor dem 10.7.2015 schon am 18.09.2015 verjähren, wenn nicht vorher etwas unternommen wird“, erklärt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, ebenfalls Geschäftsführerin der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft.

Dass diese Verjährung tatsächlich eintritt, ist nach Auskunft der Anwälte zwar noch nicht sicher und soll auch im Rahmen des Musterverfahrens behandelt werden. „Wer jedoch abwartet, riskiert, dass seine Ansprüche von dieser Verjährung betroffen sind, wenn das Oberlandesgericht Braunschweig in diesem Punkt gegen die Anleger entscheiden sollte“, warnt Rechtsanwalt Krause.

Wer dieses Risiko nicht eingehen will, sollte sich dringend bei einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt über die Möglichkeiten der Verjährungshemmung beraten lassen. Bereits hunderte VW-Aktionäre haben sich dazu entschlossen, noch rechtzeitig vor dem 18.09.2015 eine Einzelklage einreichen zu lassen, um die Verjährung sicher auszuschließen. Eine solche Einzelklage kann dann bei Eröffnung des Musterverfahrens ausgesetzt werden, um den Ausgang des Musterverfahrens abzuwarten.

KAP Rechtsanwälte haben bereits für eine Vielzahl von Mandanten Klagen eingereicht und die Einleitung des Kapitalanleger-Musterverfahrens aktiv mit vorangetrieben, viele der im Musterverfahren zu klärenden Punkte finden sich auch in den Klagen der Kanzlei.


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