VW T6 California: LG Traunstein spricht Schadenersatz im Abgasskandal zu

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VW ist im Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz bei einem „Bulli“ verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach dem Käufer eines VW T6 California 2,0 TDI mit Urteil vom 21. Juni 2021 Schadenersatz zu (Az.: 7 O 3398/20).

Der Kläger hatte Schadenersatzansprüche geltend gemacht, weil in seinem VW T6 California 2,0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 und dem Dieselmotor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Das Fahrzeug erkenne, wenn der Prüfmodus NEFZ durchfahren werde. Ist das der Fall, erfolge die Abgasreinigung in einem anderen Betriebsmodus und es werde eine ausreichende Menge des Harnstoffs AdBlue zugeführt, so dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert werde. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr werde die AdBlue-Zufuhr jedoch gedrosselt mit der Folge, dass die Stickoxid-Emissionen steigen.

Unter dem Code 23Z7 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im April 2019 für Modelle des T6 der Baujahre 2014 bis 2017 einen Rückruf angeordnet. Als Grund gab das KBA an, dass es bei den betroffenen Fahrzeugen eine Konformitätsabweichung gebe, die zu einer Überschreitung des Grenzwerts für den Stickoxid-Ausstoß nach der Abgasnorm Euro 6 führe. Von einer unzulässigen Abschalteinrichtung spricht das KBA nicht.

Das LG Traunstein fand jedoch deutliche Worte. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Der Abgasskandal ist auch beim VW T6 angekommen und die Käufer haben Anspruch auf Schadenersatz. Das Landgericht Traunstein hat sich mit seinem Urteil in die verbraucherfreundliche Rechtsprechung eingereiht“, Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der Schadenersatzansprüche für T6-Fahrer an den Landgerichten München und Heilbronn durchgesetzt hat.

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