VW T6 Multivan, Rückruf oder nicht, das ist hier die Frage!

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Für die Volkswagen AG scheint sich nach dem Abgasskandal EA 189 ein weiteres Debakel anzubahnen.

Nach der Einstellung der Auslieferung von Neufahrzeugen der Baureihe VW T6 Multivan im Dezember 2017 verfügen die seit März 2018 neu ausgelieferten VW Multivan allesamt über neue Typengenehmigungen (wir haben bereits berichtet). 

Die Einhaltung der gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte war nur möglich, indem die Höchstleistung der Fahrzeuge verringert und der Verbrauch sowie die CO²-Emissionen erhöht wurden. Die im Dezember 2017 bereits zugelassenen T6 Multivan seien von dem Problem jedoch nicht betroffen. So weit, so gut.

Nun kontaktiert die Volkswagen AG jedoch die Besitzer von VW T6 Multivan, die im Dezember 2017 bereits zugelassen waren und fordert diese ebenfalls auf, ein Update der Motorsteuerung durchführen zu lassen.

Das Anschreiben erweckt den Anschein, dass es sich um einen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Rückruf nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) handelt.

Nach den Angaben der Herstellerin würde sich durch das Update der „… AdBlue-Verbrauch geringfügig erhöhen. …“. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht könne der Kunde daher mithilfe einer Stempelkarte den AdBlue-Tank seines Fahrzeugs 8 Mal kostenlos nachfüllen. Einzelnen Käufern wurden auch 100-EUR-Gutscheine angeboten.

Was zunächst freundlich klingt, kann sich später jedoch als Änderung des ursprünglichen Kaufvertrages darstellen. 

Keiner der Käufer hat ursprünglich ein Fahrzeug mit derart hohem AdBlue-Verbrauch erworben. Durch das Update würde das Fahrzeug daher zu einer Sache, welche der Käufer so nie gekauft hat. Der Gesetzgeber bezeichnete die Fälle in denen der Käufer etwas anderes erhält, als er bestellt hat, als „Aliud“. 

Die Lieferung eines Aliuds steht jedoch gemäß § 434 Abs. 3 BGB einem Sachmangel gleich. Liegt aber ein Sachmangel vor, kann der Käufer die Beseitigung des Mangels, nach fruchtlosem Fristablauf Schadensersatz oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen.

Die Herstellerin beruft sich derweil darauf, dass „Das Software-Update … durch das KBA im November 2018 freigegeben …“ wurde. Auf der Homepage des KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) wird ein verbindlicher Rückruf für Fahrzeuge des Typs VW T6 Multivan aber gerade nicht benannt.

Folglich steht zu befürchten, dass sich die Herstellerin des Problems der unzulässig hohen Stickoxid-Emissionen während der Regenerationsphase des Rußpartikelfilters durch AdBlue-Gutscheine entledigen will. Ob das Update jedoch die versprochene Wirkung erzielt oder weitere Nebenwirkungen nach sich ziehen wird, bleibt indes unklar.

Wir raten daher den betroffenen Fahrzeugeigentümern, sich ihrer Gewährleistungsrechte angesichts des aktuellen Eingriffs in die Motorsteuerung zu versichern.

Die bundesweit tätige Kerger & Partner Rechtsanwälte GbR vertritt bereits erfolgreich etliche Eigentümer von betroffenen VW T6 Multivan in außergerichtlichen Verhandlungen und bei der gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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