VW T6 Rückruf 23Z7 - Zulassungsbehörden machen Druck beim Rückruf

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T6-Besitzer, die das Update 23Z7 durchführen lassen müssen und das aber eigentlich aus nachvollziehbaren Gründen ganz und gar nicht wollen, haben in diesen Tagen etwas unangenehme Post von ihren Zulassungsstellen bekommen.

Die für die Zulassung von Fahrzeugen zuständige Behörde fordert die Bulli-Fahrer letztmalig auf, das Update durchführen zu lassen in einer VW-Vertragswerkstatt und innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung am 6. Januar 2021 dies der Behörde mitzuteilen. Vorgelegt werden muss dabei eine ausgefüllte Mängelkarte  oder das Gutachten eines amtlich bestellten Sachverständigen für den Straßenverkehr. Wer das Update nicht machen lässt, bzw. die erforderlichen Dokumente (Gutachten oder ausgefüllte Mängelkarte) nicht beibringen kann, steht nach Ablauf der 10-Tagefrist ohne Zulassung da. Heißt: Das Bewegen des Fahrzeugs im öffentlichen Raum – selbst das Parken – ist untersagt „da die festgestellten Mängel in ihrer Auswirkung eine Gefährdung / Belästigung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

 Die Kosten für den Zulassungsentzug haben die Fahrzeugbesitzer zu tragen – diese liegen je nach Landratsamt zwischen 14,30 und 286,00 Euro. Rechtsanwalt Gisevius: „Die Zulassungsstellen ziehen jetzt die Daumenschrauben an!“ Nach Meinung des Anwalts ist es aber interessant zu sehen, dass deutsche Zulassungsstellen den Fahrzeugmangel „Konformitätsabweichung“  mittlerweile als Gefährdung des Straßenverkehrs einstufen, obwohl immer noch nicht klar ist, was – rein technisch – unter einer Konformitätsabweichung zu verstehen ist. Fakt ist, dass das im April 2019 veröffentlichte Rückrufaktion Autos betrifft, deren Stickoxid-Ausstöße nicht den EU-Grenzwerten entsprechen. O-Ton KBA: „Konformitätsabweichung führt zur Überschreitung des Euro-6-Grenzwertes für Stickoxide“. 

Gisevius: „Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen des Updates z.B. die Taktung des AGR-Ventils erhöht wird – dies geht auf Kosten der Lebensdauer des gesamten Systems. Wer tritt für diesen Schaden ein?“ 

Die Durchführung des Updates wirkt sich juristisch nicht auf Schadenersatzansprüche aus. Übrigens: Nach dem Auslieferungsstopp zugelassene T6 müssen dieses Update nicht machen – hier wurden entsprechende „Anpassungen“ schon während der Wartezeit erledigt.

Mehr Informationen: https://www.oeltod-anwalt.de/

 



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