VW Touareg 3.0 TDI im Abgasskandal: Am 31.12.2021 droht Verjährung – Jetzt aktiv werden!

  • 2 Minuten Lesezeit
  • Fahrzeughalter mit Rückrufschreiben aus dem Jahr 2018 müssen jetzt handeln
  • BGH verhandelt im Dezember 2021 über VW Touareg
  • von Buttlar Rechtsanwälte prüft Erfolgsaussichten von Schadensersatzansprüchen kostenfrei

VW Touareg der Baujahre 2014 - 2017 mit der Abgasnorm EURO 6 betroffen

2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) rund 26.000 Halter des Modells „VW Touareg“ mit 3.0 Liter Motor der Abgasnorm Euro 6 darüber informiert, dass ihr Dieselfahrzeug durch den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen manipuliert wurde.  Konkret geht es um die Modelle mit einer Leistung von 150 kW (Motorkennbuchstabe CVWA) und einer Leistung von 193 kW (Motorkennbuchstabe CVVA) aus dem Produktionszeitraum 01.02.2014 - 19.11.2017.

Das Kraftfahrtbundesamt hat die Halter aufgefordert, ein Softwareupdate aufspielen zu lassen. Dabei handelt es sich um den amtlichen und verpflichtenden Rückruf „23Y3“. Betroffene können aufgrund dieser Manipulation Schadensersatz sowohl von der AUDI AG, der Herstellerin des Motors, als auch von der VW AG, als Herstellerin des Fahrzeugs verlangen. Allerdings nicht zeitlich unbegrenzt!

Verjährung droht zum 31.12.2021!

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) beginnt mit Erhalt des Rückrufschreibens die dreijährige Verjährungsfrist zu laufen. Sie endet zum 31.12.2021, wenn der Fahrzeughalter das Rückrufschreiben 2018 erhalten hat. In diesem Fall sollten Geschädigte noch in diesem Jahr handeln, um die Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern. Werden Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG/VW AG erst später gerichtlich geltend gemacht, sind diese rechtlich nicht mehr durchsetzbar.

Ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben reicht nicht aus, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern. Nur die rechtzeitige Erhebung einer Klage oder ernsthafte Vergleichsverhandlungen können den Eintritt der Verjährung hemmen.

Rechtsprechung bei verpflichtendem Rückruf des KBA verbraucherfreundlich – BGH verhandelt am 16.12.2021 über VW Touareg 

Die Gerichte urteilen immer häufiger zugunsten der geschädigten Käufer der betroffenen VW Touareg 3.0 TDI. So haben etwa die Oberlandesgerichte Koblenz (Az. 12 U 1835/19), Karlsruhe (Az. 8 U 32/20) und Köln (Az. 11 U 68/20) bereits klägerfreundlich entschieden.

Am 16.12.2021 verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) einen Fall, in dem es um Schadensersatz für einen VW Touareg geht (VII ZR 256/21). Das OLG Koblenz als Vorinstanz hatte sowohl die Audi AG als auch die Volkswagen AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt. Da aber nicht prognostiziert werden kann, wann im Anschluss an diese Verhandlung das Urteil verkündet werden wird, sollten sich Betroffene rechtzeitig vor dem 31.12.2021 über verjährungshemmende Maßnahmen informieren.

Wer also einen manipulierten VW Touareg besitzt und schon 2018 ein verpflichtendes Rückrufschreiben (23Y3) erhalten hat, sollte jetzt unverzüglich handeln und sich anwaltlich beraten lassen.

Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können:

  • Prüfung, ob Ihr Fahrzeug unter die verbraucherfreundliche Rechtsprechung fällt.
  • Einschätzung, ob Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.
  • Berechnung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs.
  • Abklärung der Kosten mit der Rechtsschutzversicherung.

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Foto(s): von Buttlar Rechtsanwälte

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