Schadenersatz für VW Touareg im Abgasskandal – Achtung Verjährung droht

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Vom Abgasskandal betroffene Halter eines VW Touareg haben gute Chancen Schadenersatz durchzusetzen. Neben einer Reihe von Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Köln und Karlsruhe den Klägern wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen.

Käufer eines VW-Touareg, die ihren Schadenersatzanspruch geltend machen wollen, sollten jetzt handeln. „Aufgrund der kenntnisabhängigen Verjährungsfrist droht Ende 2021 die Verjährung der Ansprüche“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unter dem Code 23Y3 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für Modelle des VW Touareg 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 angeordnet. Grund für den verpflichtenden Rückruf ist eine unzulässige Abschalteinrichtung, die entfernt werden musste. Das Rückruf-Schreiben haben die betroffenen Halter eines VW Touareg zumeist Anfang 2018 erhalten. Viele Gerichte gehen davon aus, dass mit Erhalt des Rückrufschreibens auch die Kenntnis des Schadenersatzanspruchs vorliegt. Die Verjährung der Ansprüche würde dann zum 31. Dezember 2021 eintreten.

Der 3-Liter-Dieselmotor in dem Touareg wurde nicht von VW, sondern von der Konzerntochter Audi entwickelt und hergestellt. Der Motor wurde auch in zahlreichen Audi-Modellen oder den Porsche SUVs Macan und Cayenne verwendet. Auch hier hat das KBA Rückrufe wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet.

Die illegalen Abschalteinrichtungen wurden in den Werkstätten entfernt und ein Software-Update aufgespielt. Der Schadenersatzansatzanspruch ist durch die Installation eines Software-Updates jedoch nicht erloschen. „Nach der gängigen Rechtsprechung ist der Schaden schon durch den Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags über ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung entstanden. Dieser Schaden wird durch ein Software-Update nicht beseitigt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die geschädigten Käufer haben daher regelmäßig den Anspruch auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags oder auf Ersatz der Wertminderung, die das Fahrzeug durch die Abgasmanipulationen erlitten hat. Allerdings müssen die Ansprüche rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung geltend gemacht werden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal



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