VW-Vergleich: Annehmen oder nicht? Klagen oder nicht? Anwälte informieren!

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In Sachen VW-Skandal wird nun doch noch ein Vergleich zustande kommen, so hatten sich VW und die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem Vergleich vom 28.02.2020 doch noch dahin gehend geeinigt, dass VW insgesamt ca. 830 Mio. € an Entschädigung zahlen will. 

Viele Kunden, die sich der Musterklage angeschlossen hatten, fragen sich dabei, ob sie den Vergleich annehmen sollen oder nicht und, weiter klagen sollten, außerdem fragen sich zahlreiche Betroffene, die vermutlich kein Vergleichsangebot erhalten sollten (das sind wohl bis zu ca. 200.000 Kunden), ob sie noch eine Klage durchführen sollten.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg sind seit mehreren Jahren im Dieselabgasskandal tätig und beantworten daher die wichtigsten Fragen für Betroffene. 

  1. Die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage sollen in der Regel zwischen 1350 € und 6257 € erhalten, im Durchschnitt dabei wohl ca. 3.000 – 3.500 €, wobei die Betroffenen ihr Auto behalten sollen und auf weitere Rechtsansprüche verzichten sollen. Das wären wohl im Durchschnitt ca. 15 % des Kaufpreises.
  2. Die Betroffenen sollen ab dem 20.03.2020 über das Angebot informiert werden, und muss dann wohl bis zum 20./30.04.2020 angenommen werden.
  3. Ca. 830 Mio. € werden von VW für den Vergleich bereit gestellt.
  4. Betroffen ist der Motor EA 189, d. h. die Marken VW, Audi, Seat, Skoda
  5. Betroffene können, sofern ihnen dann zum Vergleich geraten wird, kostenlos einen Anwalt mit der Überprüfung des Vergleichsvorschlages beauftragen, denn die notwendigen Kosten von 190,- € netto werden von VW übernommen, sofern dann das Vergleichsangebot angenommen wird.
  6. Kunden, die das Vergleichsangebot nicht annehmen, können bis Oktober 2020 eine Einzelklage gegen die VW AG erheben und ihnen steht damit die Möglichkeit offen, mehr an Entschädigung zu erhalten.

VW-Fahrer sollten dabei beachten, dass sie durch das Angebot .zwar schnell zu einer Entschädigung kommen, diese jedoch eher niedrig ausfällt.

Von daher ist davon auszugehen, dass insbesondere Kunden, die einen höheren Kaufpreis ab ca. 20.000,- € bezahlt haben und nicht viele Kilometer gefahren sind, bei dem Angebot „schlecht“ weg kommen und eine Einzelklage prüfen sollten.

So gehen Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB davon aus, dass für zahlreiche VW-Kunden im Rahmen einer Einzelklage höhere Entschädigungen möglich sein werden und dies immer im Einzelfall geprüft werden sollte, denn inzwischen haben viele Gerichte in Deutschland entschieden, dass VW wegen der Abgasmanipulation zum Schadensersatz verpflichtet ist. Auch andere Kunden, die kein Vergleichsangebot erhalten, sollten ihre Ansprüche fachkundig prüfen lassen.

Hier kann auch immer vom Kunden geprüft werden, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt oder ob nicht eventuell sogar ein Prozessfinanzierer die Kosten für einen Individualrechtsstreit übernimmt.

Betroffene VW-Kunden, die sich die Frage stellen, ob sie den Vergleich im Rahmen der Musterfeststellungsklage nun annehmen sollen oder nicht, können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden. Dr. Späth & Partner sind seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht und seit mehreren Jahren im Dieselskandal tätig und beraten Sie daher gerne und kompetent. 



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