VW-Vergleich: Kunden sollten ggf. Vergleichsangebot ablehnen

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VW hatte sich jahrelang geweigert, den Betroffenen im Abgasskandal eine Entschädigung zu zahlen, nun hatten sich VW und die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem Vergleich vom 28.02.2020 aber doch dahin gehend geeinigt, dass VW insgesamt ca. 830 Mio. € an Entschädigung zahlen will. Teilnehmer der Musterfeststellungsklage sollen dabei zwischen in der Regel zwischen 1350 € und 6257 € erhalten, im Durchschnitt dabei wohl ca. 3.000 – 3.500 €, wobei die Betroffenen ihr Auto behalten sollen und auf weitere Rechtsansprüche verzichten sollen.

Ab ca. Mitte März 2020 will VW die betroffenen Kläger über das Vergleichsangebot unterrichten, die dann auch bis zum 20.04.2020 entscheiden müssen, ob sie das Angebot annehmen oder nicht.

Vorteilhaft ist dabei, dass Dieselfahrer hier schnell an eine Kompensation bzw. Entschädigung kommen können, nachteilig ist, dass hier in zahlreichen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, die Gefahr besteht, „billig abgespeist zu werden“, denn so müssen Dieselkunden dann auf alle eventuellen weiteren Ansprüche gegenüber VW verzichten. Außerdem betragen die Forderungen der Kunden, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, oftmals ein Vielfaches des angebotenen Vergleichsbetrages.

VW-Kunden sind dabei nicht dazu verpflichtet, das Angebot anzunehmen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg, die bereits zahlreiche geschädigte Diesel-Kunden vertritt, hinweist und sollten die Kunden das Angebot ablehnen, so können sie auch ihre Schadensersatzansprüche bis zum 20.10.2020 im Rahmen einer Einzelklage einklagen bzw. weiter verfolgen.

„Betroffene VW-Kunden sollten immer im jeweiligen Einzelfall prüfen, ob das Angebot nun annehmbar ist oder nicht im Rahmen einer Einzelklage höhere Entschädigungen möglich sind, denn bemerkenswert ist zumindest, dass VW den Vergleich nun schnell abwickeln will, bevor der BGH am 05. Mai zum Abgasskandal verhandeln wird,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), von Dr. Späth & Partner.

Es ist zu vermuten, dass für zahlreiche VW-Kunden im Rahmen einer Einzelklage höhere Entschädigungen möglich wären.

Außerdem ist bemerkenswert, dass sich zwar rund 450.000 Verbraucher der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen haben, allerdings für einen Teil der Kläger, wohl bis zu 200.000 Personen, überhaupt kein Vergleichsbetrag ausbezahlt werden soll, weil sie nicht den Kriterien der Musterklage entsprechen.

Auch diese Kläger können aber oftmals erfolgreich Schadensersatz prüfen und müssen und sollten ihre Ansprüche dann umgehend prüfen, um noch ggf. rechtzeitig bis zum 20.10.2020 die Einzelklage einreichen zu können, denn inzwischen haben viele Gerichte in Deutschland entschieden, dass VW wegen der Abgasmanipulation zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Hier kann auch immer vom Kunden geprüft werden, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt oder ob nicht eventuell sogar ein Prozessfinanzierer die Kosten für einen Individualrechtsstreit übernimmt.

Betroffene VW-Kunden, die sich die Frage stellen, ob sie den Vergleich im Rahmen der Musterfeststellungsklage nun annehmen sollen oder nicht, können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden. Dr. Späth & Partner sind seit dem Jahr 2002, und somit seit über 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht und seit mehreren Jahren im Dieselskandal tätig und beraten Sie daher gerne und kompetent. 


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