VW-Vergleich: Endspurt für VW-Kunden! Kann ich den Widerrufsjoker "auskosten"? Anwälte informieren!

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Viele VW-Kunden, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt hatten, haben Medienberichten zufolge inzwischen den Vergleich angenommen.

Andere sind noch unentschlossen und fragen sich, ob es nicht bessere Möglichkeiten gibt wie einen Prozessfinanzierer oder eine Rechtsschutzversicherung und somit im Einzelfall eine höhere Entschädigung zu erhalten?

So haben Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung die Möglichkeit, eine deutlich höhere Entschädigung im Einzel-Klagewege zu erzielen, im Optimalfall sogar könnte die Entschädigung bis zur Höhe des Kaufpreises mit oder ohne Ansatz von Nutzungsentschädigung gehen, wenn sie bereit sind, ein vermutlich kleines Restrisiko einzugehen, denn eine Garantie, dass eine Einzelklage gewonnen wird, gibt es nicht.

Andere wollen ihren Fall von einem Prozessfinanzierer finanzieren lassen, teilweise bieten Prozessfinanzierer hier dieselbe Sofortentschädigung, die VW zahlt und zahlen noch eine Einzelklage.

Das Problem ist, dass die Anfrage an einen Prozessfinanzierer oder an eine Rechtsschutzversicherung Zeit in Anspruch nehmen könnte, die Kunden teilweise nicht mehr haben, weil sie sich bis zum 20.04. entscheiden müssen.

Doch VW-Kunden sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner vermutlich den "sichersten" Weg und kein Risiko eingehen. D. h., Kunden, die bis 20.04. keine definitive Zusage eines Prozessfinanzierers oder ihrer Rechtsschutzversicherung haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner zunächst zur Sicherheit das Angebot von VW fristgerecht annehmen, denn es wäre mit Risiken verbunden, wenn Kunden das Angebot nicht fristgerecht annehmen, und dann aber später doch keine Zusage Ihrer Rechtsschutzversicherung oder eines Prozessfinanzierers erhalten sollten.

Kunden, die das VW-Angebot fristgerecht annehmen oder gar angenommen haben, dürften nämlich teilweise noch die Möglichkeit zum Widerruf des Vergleichs in der regulären Frist, die in der Regel 14 Tage beträgt, haben, weil es sich bei dem VW-Vergleich in vielen Fällen, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden sollte, um einen sog. "Fernabsatzvertrag" handeln dürfte.

Diese VW-Kunden könnten also im wahrsten Sinne des Wortes teilweise den "Widerrufsjoker auskosten".

Auch können Kunden die Widerrufsbelehrung in dem Vergleich überprüfen lassen, womit eventuell sogar noch längere Widerrufsfristen möglich wären.

Somit eröffnet sich teilweise für VW-Kunden auch die Möglichkeit, den Vergleich zunächst anzunehmen, innerhalb der Widerrufsfrist noch andere Möglichkeiten wie Prozessfinanzierung oder Rechtsschutzversicherung zu überprüfen und dann den Vergleich ggf. fristgerecht innerhalb der Widerrufsfrist zu widerrufen. Diese Möglichkeiten können für VW-Kunden im jeweiligen Einzelfall überprüft werden.

Auch viele andere Kunden, die keine Sofortentschädigung von VW erhalten -Medienberichten zufolge bis zu ca. 200.000 VW-Kunden, z. B. weil sie erst im Jahr 2016 und später gekauft haben, können noch ihre Möglichkeiten wie z. B. Prozessfinanzierung überprüfen.

Eine Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung oder auch eine Anfrage bei dem Prozessfinanzierer dauert in der Regel ca. 1–4 Wochen (oder je nach Einzelfall länger), so dass hier immer noch genügend Zeit wäre für eine Einzelklage, die noch bis zum Oktober eingereicht werden könnte. Unter Umständen könnten hier sogar Kunden von einer weiteren positiven Rechtsprechung profitieren, z. B., falls der BGH im Mai entscheiden sollte, dass gar keine Nutzungsentschädigung abzuziehen wäre.

Betroffene VW-Kunden können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden, Dr. Späth & Partner sind seit mehr als 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht und seit mehreren Jahren im Dieselskandal tätig und beraten Sie daher gerne und kompetent.



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