VW-Vergleich: oftmals besseres Ergebnis mit Einzelklage möglich! Anwälte informieren!

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In Sachen VW-Skandal werden nun viele Kunden, die sich der Musterklage angeschlossen hatten, in den nächsten Tagen einen Vergleichsvorschlag von VW erhalten, wonach VW wohl Medienberichten zufolge zwischen 1.350,- € und 6.257,- € pro Kunde zahlen will, und somit durchschnittlich wohl ca. 15 % des Kaufpreises. 

Insgesamt sollen wohl ca. 260.000 Kunden der ca. 450.000 Kläger ein Vergleichsangebot erhalten, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist. 

Viele Kunden fragen sich dabei, ob sie den Vergleich annehmen sollen (die Frist hierfür läuft bis zum 20.04.2020) oder nicht und ggf. weiter klagen sollten, außerdem fragen sich zahlreiche Betroffene, die vermutlich kein Vergleichsangebot erhalten werden (das sind wohl bis zu ca. 200.000 Kunden), ob sie noch eine Klage durchführen sollten.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg sind seit mehreren Jahren im Dieselabgasskandal tätig, sind der Ansicht, dass das Angebot zwar besser als nichts ist und das Geld vermutlich von VW auch schnell ausbezahlt werden wird, aber in vielen Fällen, die immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden müssen, ein besseres Ergebnis erzielt werden kann, und zwar aus folgendem Grund:

Die Rechtsprechung in Sachen VW hatte sich in den letzten Monaten und Jahren immer mehr zugunsten der Verbraucher entwickelt, sodass in vielen Fällen gute Ergebnisse im Klagewege für VW-Kunden möglich sein sollten.

Kunden sollten auch beachten, dass inzwischen Prozessfinanzierer (wie der Prozessfinanzierer Profin) teilweise das Angebot machen, dass diese eine „Sofortentschädigung“ in gleicher Höhe erhalten, die sie auch von VW erhalten würden, aber trotzdem noch die Kosten für ein weiteres Klageverfahren von dem jeweiligen Prozessfinanzierer übernommen werden.

Kunden hätten somit ebenfalls sofort für Liquidität gesorgt (und zwar in derselben Höhe wie bei dem Angebot von VW, könnten aber ohne Kosten (denn diese würden vom jeweiligen Prozessfinanzierer übernommen) ein weiteres Klageverfahren durchführen und hätten somit quasi einen „Besserungsschein“ in der Hand, der ihnen ohne Risiko zu weiterer Entschädigung verhelfen könnte, denn VW-Kunden, die das Vergleichsangebot nicht annehmen, können noch bis Oktober 2020 eine Einzelklage gegen VW durchführen. 

Ihnen steht damit die Möglichkeit offen, mehr an Entschädigung zu erhalten, wohingegen diese Möglichkeit, sofern jetzt das Angebot angenommen würde, nicht mehr bestehen würde.

Kosten werden dem VW-Kunden durch die Erstberatung durch Dr. Späth & Partner (oder diverse andere Kanzleien) übrigens nicht entstehen, denn sollte der Anwalt (wie Dr. Späth & Partner) zum Vergleich raten und das Vergleichsangebot angenommen werden, so würde die notwendigen Kosten von 190,- € netto von VW übernommen. 

Sollte kein Vergleich zustande kommen, so würden Dr. Späth & Partner die Kosten für die Erstberatung dem VW-Kunden nicht in Rechnung stellen. Andere Kanzleien werden dies vermutlich genauso handhaben, hier sollte der Kunde aber immer vorher bei der Kanzlei fragen, wie diese das handhabt.

Dr. Späth & Partner gehen davon aus, dass vor allem VW-Betroffene, die einen höheren Kaufpreis ab ca. 20.000,- € bezahlt haben und nicht viele Kilometer gefahren sind, die Möglichkeit auf eine höhere Entschädigung haben und eine Einzelklage prüfen sollten.

Für Kunden, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann ebenfalls für den Kunden geprüft werden, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Dasselbe gilt im Übrigen auch für Kunden, die gar kein Vergleichsangebot von VW erhalten werden (wohl bis zu 200.000 VW-Kunden), denn auch diese können, sofern ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, ohne Risiko eine Klage gegen VW anstrengen.

Kanzleien wie Dr. Späth & Partner führen übrigens gerne eine kostenlose Kostenschutzanfrage für VW-Kunden bei deren Rechtsschutzversicherung durch. 

Betroffene VW-Kunden, die sich die Frage stellen, ob sie den Vergleich im Rahmen der Musterfeststellungsklage nun annehmen sollen oder nicht, können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden. 

Dr. Späth & Partner sind seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht und seit mehreren Jahren im Dieselskandal tätig und beraten Sie daher gerne und kompetent. 



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