VW wird im Abgasskandal in Polen zur Kasse gebeten

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Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal wird VW nun auch in Polen zur Kasse gebeten. Die polnische Verbraucherschutzbehörde (UOKiK) hat ein Bußgeld in Höhe von umgerechnet knapp 28,5 Millionen Euro gegen die Vertriebsgesellschaft von Volkswagen in Polen verhängt.

VW habe die Kunden über die tatsächlichen Abgaswerte der Fahrzeuge getäuscht. Die wahren Emissionswerte der Fahrzeuge seien höher als in der Werbung dargestellt und die Verbraucher so getäuscht worden. Zudem sollen Händler angewiesen worden sein, berechtigte Beschwerden zum Stickoxid-Ausstoß zu ignorieren, begründete die polnische Behörde die höchste Geldbuße, die sie je verhängt hat. VW sieht hingegen keine rechtliche Grundlage für die Geldbuße, da die Kunden keinen Schaden erlitten hätten.

Es ist nicht die erste Geldbuße gegen VW, seitdem die Abgasmanipulationen bei dem Dieselmotor des Typs EA 189 im Herbst 2015 aufgeflogen sind. Zuletzt wurde VW in Australien zu einer Geldstrafe von rund 77,5 Millionen Euro verurteilt. Weitere Strafgelder können noch hinzukommen. Auch in Kanada wurde VW aufgrund der Abgasmanipulationen im Dezember 2019 verklagt.

Die Aufarbeitung des Dieselskandals hat VW bereits viel Geld gekostet und ist noch lange nicht abgehakt. Der Konzern vertritt bei Schadensersatzklagen zwar den Standpunkt, dass die Kunden nicht geschädigt wurden, doch die Gerichte folgen dieser Argumentation in der Regel nicht und verurteilen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz.

Dabei blieben die Abgasmanipulationen nicht auf den Dieselmotor EA 189 beschränkt. Auch bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren, die in verschiedenen Modellen von VW, Audi und Porsche verwendet werden, wurden unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt und das Kraftfahrt-Bundesamt hat deshalb diverse Rückrufe angeordnet.

Zudem besteht auch der Verdacht, dass beim Nachfolgemotor des EA 189, dem EA 288, Abgaswerte manipuliert wurden. In diesem Zusammenhang hat die Staatsanwalt Braunschweig Anfang Dezember 2019 die Geschäftsräume von VW in Wolfsburg durchsuchen lassen.

„Der Abgasskandal ist noch lange nicht abgeschlossen. Die geschädigten Kunden haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Nicht nur beim EA 189 bestehen gute Erfolgsaussichten, sondern auch bei Fahrzeugen mit den größeren Motoren, wie verschiedene Gerichtsurteile zeigen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Zudem geht der im Dieselskandal erfahrene Anwalt davon aus, dass auch beim Motor EA 288 die Abgaswerte unzulässig manipuliert wurden und Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Mehr Informationen auf der Kanzleihomepage.



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