VW/Porsche Dieselskandal – vielfache Grenzwertüberschreitung auch nach durchgeführtem Softwareupdate
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Nach aktuellen Informationen und Überprüfung durch die deutsche Umwelthilfe wie auch durch das Emissions-Kontroll-Institut (EKG) wurden Dieselmotoren sowohl von Audi als auch von Porsche, hier die 3 l-Motoren EA 897, im realen Straßenbetrieb getestet.
Für Insider nicht verwunderlich, zeigt sich bei den Messungen, dass selbst nach durchgeführtem Softwareupdate, die Grenzwerte um ein Vielfaches überschritten wurden.
So liegt der gesetzliche NOx-Grenzwert für Euro-5-Diesel-Pkw bei 180 mg NOx pro Kilometer. Bei dem getesteten Porsche Panamera lag ein durchschnittlicher Wert von 1498 mg/Kilometer vor. Wir haben somit eine Überschreitung von über 800 % des auf dem Prüfstand geltenden Grenzwertes. Auch der getestete Porsche Cayenne mit dem Motor EA 897 EVO Euro 6, für den ein Grenzwert von 80 mg NOx pro Kilometer vorgeschrieben ist, übertrifft diesen Vorgabewert um mehr als 400 %.
Ebenso gilt dies für den Audi SQ 5, der mit dem identischen Motor ausgestattet ist. Hier liegt die Überschreitung bei über 500 % des Erlaubten.
Selbst nach dem vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Softwareupdate, das die vorliegende Betrugssoftware bei den 3 l-Motoren entfernen soll, werden die Grenzwerte nicht eingehalten. Bei dem getesteten Porsche Cayenne Euro 6, liegt nach durchgeführtem Softwareupdate eine Grenzwertüberschreitung um über 200 % vor.
Es dürfte außer Frage stehen, dass sowohl die Firma Audi wie auch die Firma Porsche nicht in der Lage sind, die verkauften Autos von diesem Mangel – selbst nach Softwareupdate – zu befreien, was zwingend zu einem Schadensersatz und oder der Rückgabe des Fahrzeugs führt.
Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch
Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis vorsieht.
Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.
Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!
Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.
Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.
Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.
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