Wahl des gemeinsamen Vertreters in dem Insolvenzverfahren getgoods.de AG, Frankfurt (Oder)

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Auf der besonderen Gläubigerversammlung der Inhaber der Orderschuldverschreibungen ISIN DE000A1PGVS9 am 27.02.2014 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der getgoods.de AG, Az.: 3 IN 563/13, AG Frankfurt (Oder), zur Wahl des gemeinsamen Vertreters nach dem Schuldverschreibungsgesetz wurde der Kollege Rechtsanwalt Dr. Liebscher (Kanzlei Dres. Späth & Partner, Berlin) zum gemeinsamen Vertreter gewählt. Anwesend waren sieben Anleihegläubiger bzw. Personen, die mit deren Vertreter beauftragt waren.

Betroffen sind ca. 2000-4000 Anleger. Der Ausgabewert der gesamten Anleihen soll zwischen 60-65 Millionen € betragen haben. Die Ausgabe erfolgte in mehreren Tranchen. Die Einwerbung erfolgte über das Internet. Orderschuldverschreibungen sind keine Namensschuldverschreibungen. Viele Inhaber von Orderschuldverschreibungen sind nicht bekannt.

Das Firmengeflecht der getgoods.de AG wird derzeit untersucht. 

Es gibt die getgoods.de AG und die Getgoods Vertriebs GmbH. Beide Gesellschaften sind insolvent. Bei beiden Gesellschaften gibt es unterschiedliche Insolvenzverwalter. 

60 Millionen € sind rechtswidrig von der getgoods.de AG an die Getgoods Vertriebs GmbH geflossen. Eigentlich sollte es umgekehrt sein, nämlich dass das Geld der Vertriebsgesellschaft an die Emittentin fließt. 

Ein theoretischer Rückzahlungsanspruch in Höhe von 60 Millionen € besteht zwar. Aber die Schuldnerin, die Getgoods Vertriebs GmbH, ist ebenfalls insolvent, wie bereits gesagt.

Das Geld auf dem Konto beträgt zurzeit 230.000 Euro. Die Masse wird sich voraussichtlich um die folgenden Positionen erhöhen: Erstattung der Vorsteuer von ca. 300.000 €, Verkauf von Geschäftsanteilen ca. 600.000 €, Anfechtung einer Gehaltsauszahlung in Höhe von 75.000 €, weitere 5-10.000.000 € könnten sich durch Klagen gegen die vorhandenen D&O-Versicherungen bzw. Vertrauensschadenshaftpflichtversicherungen ergeben. Fünf Tage vor der Insolvenz sollen zudem noch 13 Millionen € vom Geschäftskonto verschwunden sein. Es könnte eine Quote in Höhe von 10 % drin liegen, wenn alles klappt, so der Insolvenzverwalter. 

Das operative Geschäft mit den Endkunden wurde in ein Tochterunternehmen des Versandhändlers Conrad eingebracht. Von Conrad sind auch die meisten der 190 Mitarbeiter übernommen worden.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sollen erhebliche Anzeichen für deliktische Seinsformen bestehen. 

Fünf Tage vor der Insolvenz solle noch 13 Millionen € von einem Geschäftskonto verschwunden sein, wie bereits ausgeführt. 14 Tage vor der Insolvenz sind noch für 13 Millionen € Anleihen begeben worden. Es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Insolvenzreife bereits im Frühjahr 2013 bestanden haben soll. Weiterhin ermittelt die Staatsanwaltschaft unter anderem wegen unrichtiger Darstellung von Umsatzzahlen in Quartalszahlen gemäß § 400 Aktiengesetz. Es sollen in diesem Zusammenhang 192.000 Handys widerrechtlich verkauft und Vermögenswerte in Höhe von 50 Millionen € fehlverwendet worden sein. 

Es sind zwei völlig komplette Buchführungen entdeckt worden. Eine interne und eine offizielle. Auch dieses wird als strafbar erachtet.

Genauere Auskünfte sollen dann auf der eigentlichen Gläubigerversammlung am 29. April 2014 erteilt werden. Zurzeit besteht ein vorläufiger Gläubigerausschuss mit drei Personen. 

Die Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, vertreten einige Mandanten in Sachen getgoods.de AG zwecks Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Nähere Infos unter 0421/321121.



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