Waldorf Frommer-Abmahnung | Die Peanuts | € 915,00-Forderung | Bundesweite Hilfe  

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Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Die Peanuts – Der Film” erhalten und sollen € 915,00 bezahlen? Man wirft Ihnen vor, Sie hätten diesen Film in einer Internettauschbörse illegal angeboten? Oft sind diese Vorwürfe haltlos. Lesen Sie hier, was zu tun ist.

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Charlie Brown, Snoopy, Lucy, Linus

Die Münchner Waldorf Frommer Rechtsanwälte verfolgen im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH das illegale Verbreiten des Films „Die Peanuts – Der Film” in Internettauschbörsen. Das Herunterladen und das Anbieten sind strafbar und stellen Urheberrechtsverletzungen dar.

Wer als Anschlussinhaber erwischt wurde, dem wird in der Waldorf Frommer Abmahnung vorgehalten, für den Upload des Films als Täter oder Störer verantwortlich zu sein. Die Anwälte schlagen vor, unter Beachtung der im Abmahnungsschreiben festgelegten Fristen die Angelegenheit mit Abgabe einer lebenslang gültigen Unterlassungserklärung und Zahlung von insgesamt € 915,00 zu erledigen.

Wer haftet überhaupt? Haftet der Anschlussinhaber immer?

Keinesfalls haftet der Anschlussinhaber automatisch für Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Die Peanuts – Der Film”. Die Frage der Verantwortlichkeit ist stets vom Einzelfall abhängig. Daher sollte man stets von einem erfahrenen Rechtsanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. prüfen lassen, ob überhaupt eine Täter- oder Störerhaftung in Frage kommt.

Der Täter haftet voll. Der Störer haftet nur dann, wenn er nicht Täter war und dem Täter verboten hat, Tauschbörsen zu nutzen. Daher ist man bei einer Waldorf Frommer Abmahnung nur dann verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die geforderten Zahlungen zu erbringen, wenn man die vorgeworfene Tat auch tatsächlich selbst begangen oder als Störer rechtswidrig ermöglicht hat. Haben andere Personen wie Partner, Freunde, Familienangehörige, Mitbewohner oder andere den Film „Die Peanuts – Der Film” angeboten, so kommt es wesentlich darauf an, ob man diesen die Nutzung von Tauschbörsen verboten hat oder überhaupt verbieten musste.

Sind Sie weder Täter noch Störer, müssen Sie weder eine Unterlassungserklärung abgeben noch bezahlen.

Vorsicht: Die Unterlassungserklärung ist der zentrale Anspruch 

Abgemahnte sollten sich auf den Unterlassungsanspruch und die Unterlassungserklärung richten. Diese gilt lebenslang und kann bei einem zukünftigen erneuten Angebot des Films „Die Peanuts – Der Film” eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 auslösen.

Man sollte, wenn die Unterlassungsansprüche erfüllt werden müssen, immer nur eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, um überflüssige Verpflichtungen zu vermeiden. Nehmen Sie niemals eine Unterlassungserklärung aus dem Internet und hören Sie auch nicht auf Ratschläge von Vereinen oder aus Internetforen. Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung führt nicht dazu, dass die € 915,00 nicht bezahlt werden müssen.

Nutzen Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung meine kostenlose Erstberatung!

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet und hilft Ihnen gerne, wenn Sie eine Abmahnung wegen des Films „Die Peanuts – Der Film” oder wegen anderer Serien oder Filmen erhalten haben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund.

Es genügt nicht, lediglich pauschal vorzutragen, dass auch andere Personen neben dem Anschlussinhaber Zugriff auf das Internetnetzwerk hatten. Es muss vielmehr konkret ausgeführt und nachgeforscht werden, wer zum Tatzeitpunkt ebenfalls das Internet nutzen konnte.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Self/less - Der Fremde In Mir“.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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