Waldorf-Frommer-Abmahnung | "Ice Age": Film im Internet angeboten? Bundesweite Hilfe!

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Bundesweite Hilfe bei Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Ice Age“

Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen eines Films der „Ice Age“-Reihe erhalten? Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH fordert für das illegale Anbieten des Films in Internettauschbörsen Anwalts- und Schadenersatzansprüche in Höhe von € 915,00 sowie eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung. Diese Forderungen sind gegen den Inhaber des Internetanschlusses gerichtet, über dessen Anschluss der „Ice Age“-Film illegal angeboten wurde.

Haftet der Anschlussinhaber automatisch?

Nein. Nur der Täter und der Störer haften. Somit haften Anschlussinhaber in vielen Fällen überhaupt nicht. Wenn andere Personen als der Anschlussinhaber den Internetzugang nutzen und als Täter in Frage kommen, kann die Vermutung, dass der Anschlussinhaber der Täter war, entfallen (BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az.: I ZR 169/12).

Sie sollten daher sofort nach Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Ice Age“ prüfen, wer den Film überhaupt angeboten hat. Sodann ist juristisch zu prüfen, ob Sie als Anschlussinhaber für den Täter überhaupt verantwortlich gemacht werden können, insbesondere, ob überhaupt Prüfungs- und Belehrungspflichten bestanden und ob der Abgemahnte diese verletzt hat. Diese Prüfung ist die zentrale Aufgabe eines Anwalts für Filesharingrecht. Denn Ziel muss es sein, aufgrund des erheblichen Risikos einer Vertragsstrafe von € 5.000,00 weder eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben noch die geforderten € 915,00 zu bezahlen.

Was sagt die Rechtsprechung zu einer Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Der Bundesgerichtshof hat bislang 6 Urteile im Bereich Filesharing erlassen. Z. B. hat er in dem „BearShare“-Urteil entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen haftet, wenn er zuvor keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass über seinen Anschluss illegales Filesharing betrieben wurde.

Sie sehen also, dass es immer auf den Einzelfall ankommt und es vollkommen unseriös ist, wenn Ihnen jemand – ohne Ihren Fall zu kennen – vorschlägt, eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung abzugeben, die bei einem erneuten Upload des Films „Ice Age“ eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 auslösen kann.

Nutzen Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung meine kostenlose Erstberatung!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen einer der Filme aus der „Ice Age“-Reihe haftbar sind, weil andere die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Independence Day“.


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