Waldorf Frommer Abmahnung – „Sein letztes Rennen“

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Im Namen der Universum Film GmbH mahnen die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Sein letztes Rennen” ab.

Der deutsche Spielfilm sei unerlaubt verbreitet und für eine unbestimmte Personenzahl öffentlich zugänglich gemacht worden. Dies verletzt die Rechte der Universum Film GmbH. Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordern die Anwälte der Münchner Kanzlei die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Lohnt sich ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung?

In vielen Fällen lohnt sich ein Vorgehen gegen die urheberrechtliche Abmahnung. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen.

Wenn weder Sie, noch ein anderer, der Zugriff auf Ihren Internetanschluss hat, die Rechtsverletzung begangen hat, so kann ein Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse unterlaufen sein. Im gerichtlichen Verfahren trägt der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Ein weiterer Ansatzpunkt kann die Haftung sein. Es wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung entschieden. Während der Täter vollumfänglich haftet, ist der Störer nicht schadensersatzpflichtig. Der Störer ist derjenige, der mitverantwortlich für die Rechtsverletzung ist, indem er seinen Internetanschluss zur Verfügung gestellt hat. Im Januar 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass grundsätzliche eine komplette Haftungsbefreiung in Betracht kommt, wenn ein volljähriges Familienmitglied die Urheberrechtsverletzung begangen hat (BGH, Urt. v. 08.01.2014, I ZR 169/12 „BearShare”).

Wie gehe ich am besten gegen die Abmahnung vor?

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH wegen der widerrechtlichen Verwertung des Films „Sein letztes Rennen” in Ihrem Briefkasten gefunden haben, sollten Sie Ruhe bewahren und die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen: 

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Frist wahren!

Die Unterlassungserklärung ist nur abzugeben, wenn Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Aus diesem Grund sollten Sie erstmal die Haftungsfrage von einem kompetenten Rechtsanwalt klären lassen. Diese kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie von den Faktoren des Einzelfalls abhängt.

Soweit Sie für die Rechtsverletzung haften, sollten Sie die Unterlassungserklärung abändern lassen, da diese Erklärungen meist zu weitgehend sind und Sie unangemessen benachteiligen können.

Melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de für ein kostenloses Erstgespräch. Sie können uns in diesem Ihren persönlichen Fall erläutern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und freuen uns auch Ihnen helfen zu können. Unsere Telefonnummer lautet: 030 965 35 854.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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