Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Life“ | Bundesweite Hilfe bei € 915,00-Forderung  

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Sie haben eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen des Films „Life“ mit Robert Pattinson erhalten und sollen € 619,50 oder mehr bezahlen? Wie können Sie reagieren? Oft sind Vorwürfe unberechtigt! Lesen Sie hier, ob Sie überhaupt haften.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Life“?

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschickt seit Jahren tausende Abmahnungen jährlich wegen der unerlaubten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Filme. Vorliegend geht es um den Film „Life“ der Universum Film GmbH. Die Anwälte verlangen, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von € 915,00 sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Wer haftet bei einer solchen Abmahnung?

Der Bundesgerichtshof hat mittlerweile mehrfach entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht automatisch für eine derartige Urheberrechtsverletzung haftet. Wer den Film „Life“ selbst angeboten hat, der sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem Anwalt erstellen lassen und sich entweder auf einen Vergleich mit den Waldorf Frommer Rechtsanwälten einigen oder aber die Kostenforderungen ohne Lügenmärchen zu erzählen schlicht ohne Begründung zurückweisen. Wer wider der Tatsachen behauptet, er habe den Film nicht angeboten, macht sich nämlich sonst zusätzlich eines Betruges strafbar.

Sehr gute Verteidigungsmöglichkeiten hingegen bestehen immer bei Personen, die den Film „Life“ nicht selbst angeboten haben. Hier kommt allenfalls eine sog. Störerhaftung in Frage. Auch hier hat der Bundesgerichtshof die Haftung für Dritte erneut eingeschränkt. So haftet man z. B. nicht mehr anlasslos für volljährige Familienmitglieder oder Besucher als Störer. Jemand, der nichts falsch gemacht hat, muss weder die € 915,00 bezahlen, noch die lebenslang gültige (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben.

Geraten Sie nach Erhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer also nicht in Panik. Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Eventuell kann man auch in Ihrem Fall sämtliche Forderungen zurückweisen.

Unterschreiben Sie nicht – Zahlen Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung

Geben Sie nicht einfach eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Diese entbindet nämlich keinesfalls von der Pflicht, die geforderten € 915,00 zu bezahlen. Die Rechtslage ist sehr viel komplexer, als man nach dem Durchlesen vieler Internetseiten meinen könnte. Auch handelt es sich nicht um eine juristisch einfache Materie, wie man oft glauben könnte.

Es ist der falsche Weg, die Geldforderung abzulehnen und eine strafbewehrte neue formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Denn wer nicht als Täter oder Störer haftet, muss nichts unterschreiben und auch nichts bezahlen.

Ohne Anwalt sind Sie bei einer derartigen Abmahnung chancenlos. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte sind Profis und lassen keine Ausreden wie „niemand hat den Film angeboten“ oder „ich war nicht zuhause“ zu. Wenn jemand nicht haftet, sollte er sich unbedingt anwaltlich beraten und vertreten lassen.

Nutzen Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung meine kostenlose Erstberatung!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Life” haftbar sind, weil andere die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Brooklyn – Eine Liebe zwischen zwei Welten“.


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