Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Lucifer (TV-Serie) – Urheberrechtsverletzung

  • 7 Minuten Lesezeit

Derzeit kommt es zu zahlreichen Abmahnungen wegen der TV-Serie Lucifer. Wer eine solche Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhält, sollte nervenstark bleiben und Ruhe bewahren. Betroffene sind keineswegs allein.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte rät im Falle einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Lucifer (TV-Serie):

  • Ruhig bleiben – nichts überstürzen
  • Auf keinen Fall unterschreiben
  • Keine Zahlung leisten
  • Fristen notieren

Betroffene einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Lucifer (TV-Serie) sollten sich ruhig verhalten und nichts überstürzen. Bei vorschnellen Aktionen können Fehler passieren, die es zu vermeiden gilt. Wer einen Anwalt hinzuzieht, kann Mängel in der gegnerischen Beweisführung aufdecken, eigene Fehler vermeiden und Rechtssicherheit erlangen. Bevor es zur Abgabe einer Unterlassungserklärung kommt, die eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro verursachen könnte, sollten sich Betroffene unbedingt beraten lassen. Nutzen Sie das Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung und profitieren Sie von den Erfahrungen unserer Anwälte.

Worum geht es in der Serie Lucifer?

Lucifer ist eine US-amerikanische Fernsehserie, die seit dem 1. Januar 2017 auf ProSieben ausgestrahlt wird.

Wie der Name schon sagt, geht es in der Handlung um Lucifer. Dieser ist von seinem Dasein in der Hölle derart gelangweilt, dass er sich nach Los Angeles aufgemacht hat, um einen Nachtclub zu eröffnen (Etwas absurd finden Sie? Dabei kommt es noch besser!). Da sein Thron in der Hölle jetzt unbesetzt ist, obliegt die Aufgabe der Bestrafung schuldiger Erdenbewohner nun seinem Bruder, dem Engel Amenadiel. Natürlich will er der Aufgabe nicht nachkommen und versucht seinen abtrünnigen Bruder zur Rückkehr zu bewegen. Lucifer hat derweilen aber eine spannendere Aufgabe für sich entdeckt. Neben dem Nachtclub hat er es sich zur Aufgabe gemacht das LAPD bei der Aufklärung von Mordfällen zu unterstützen. Als wenn das alles nicht schon für eine interessante Handlung gereicht hätte, entwickelt Lucifer auch noch menschliche Gefühle und muss sich in die Hände einer Psychotherapeutin begeben. Ob er ihr wohl verrät, dass er Lucifer ist? Vielleicht finden wir ihn in einer der nächsten Staffeln auf einer geschlossenen Station wieder – #LuciferInTreatment!

Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Lucifer (TV-Serie) – Urheberrechtsverletzung

Wer eine Serie wie Lucifer oder eine ähnliche aus einer illegalen Quelle bezieht, begeht eine Urheberrechtsverletzung, sobald eine unerlaubte Kopie erstellt wird. Wenn ein Download über eine Tauschbörse geschieht, kommt es neben der unerlaubten Kopie auch zu einer Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung der Datei. Dies lässt sich nur schwer durch einen Laien verhindern und führt dazu, dass Kanzleien wie Waldorf Frommer aufmerksam werden und mit ihrer Ermittlung gegen den Anschlussinhaber beginnen. Für eine solche Ermittlung wird dann beispielsweise auf das sogenannte Digital Forensic System zurückgegriffen. Dieses Programm zeichnet die IP-Adresse des Anschlusses, über den es zu einer Verbreitung einer geschützten Datei gekommen ist, auf und ermöglicht die Rückverfolgung zum Anschlussinhaber. Dazu bewirkt Waldorf Frommer zunächst einen Gerichtsbeschluss. Im Rahmen eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens wird der Internetprovider schließlich dazu ermächtigt die persönlichen Daten des Anschlussinhabers preiszugeben und die Rechtsverletzung adressierbar zu machen. Allerdings können die Hürden, die bis dahin genommen wurden, als relativ niedrig erachtet werden, weshalb die Zuordnung eines Anschlussinhabers nicht immer eindeutig ist und dadurch anfechtbar wird. In dem Gerichtsbeschluss heißt es daher:

„Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Beschluss lediglich geprüft wurde, ob die Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs nach § 101 Abs. 2 und Abs. 3 UrhG dargelegt und glaubhaft gemacht wurden und daher die Gestattung zur Auskunftserteilung durch den Provider nach § 101 Abs. 9 UrhG erteilt werden kann.“

Damit keine unrechtmäßigen Haftungsansprüche geltend gemacht werden, sollte das zur Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Lucifer (TV-Serie) geführte Verfahren einer Prüfung unterzogen werden. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen gerne dabei.

Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Lucifer (TV-Serie) – Haftungsanspruch und Forderungen

Sofern der Haftungsanspruch gegen den Anschlussinhaber geprüft wurde und rechtmäßig erscheint, erscheinen auch die folgenden Forderungen gerechtfertigt und begründet:

  • Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Ersatz der Rechtsverfolgungskosten
  • Schadensersatz

In der uns vorliegenden Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Lucifer (TV-Serie) liegt die Schadensersatzforderung für zwei Folgen der Serie Lucifer bei 900€. Hinzu kommen 215€ Rechtsverfolgungskosten, wodurch sich die letztendliche Gesamtforderung auf 1.115€ beläuft. Für eine einzelne Folge wären zwar ebenfalls 450€ Schadensersatz verlangt worden, aber nur 169€ Rechtsverfolgungskosten. Somit hätte der zu zahlende Betrag dann bei 619,50€ gelegen. Der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte ist das zu viel. Unsere Anwälte werden dafür kämpfen, dass Forderungen gegen den Anschlussinhaber zurückgewiesen oder zumindest auf ein Minimum reduziert werden und etwaige Fehler in einem möglichen Verteidigungsvortrag vermieden werden. Darüber sorgen sie dafür, dass die drohende Vertragsstrafe, die im Falle einer Zuwiderhandlung mehr als 5.000€ betrüge, vermieden wird indem die Unterlassungserklärung abgeändert wird und zweitens dahingehend beraten wird, wie sichergestellt wird, dass auch niemand aus Versehen, die Rechtsverletzung erneut begeht.

Besonders bei Serien und Filmreihen kommt es allerdings immer wieder vor, dass nach der ersten Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Lucifer (TV-Serie) noch weitere Abmahnungen zugestellt werden. Damit die Kosten einer Verteidigung möglichst gering gehalten werden, bietet die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte für solche Fälle ein besonderes Flatrate-Angebot an. Unsere Anwälte können Sie gerne darüber informieren. Rufen Sie uns an. 

Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Lucifer (TV-Serie) – Wie verteidigt man sich richtig?

Anschlussinhaber, die sich gegen die Anschuldigungen aus einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Lucifer (TV-Serie) zur Wehr setzen und eine Schuld von sich weisen wollen, sollten sich um anwaltliche Unterstützung bemühen. Wenn der Anschlussinhaber nicht der Täter der Rechtsverletzung ist, genügt es nämlich nicht, dass dieser lediglich die Schuld bestreitet, denn es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber der Täter ist. Somit, obliegt dem Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast. Ein Blick in die Rechtsprechung verschafft Klarheit. In dem Urteil, Az. 14 S 45/16, vom 30.11.2017 heißt es hierzu:

„Eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers greift aber, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung keine anderen Personen diesen Internetanschluss benutzen konnten. Diese tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers kommt auch dann in Betracht, wenn der Internetanschluss – wie bei einem Familienanschluss – regelmäßig von mehreren Personen genutzt wird (BGH, Urteil Vom 11.06.2015  –  I 75/14 Tauschbörse III Rn. 39; BGH, Urteil vom 12.05.2016  –  I ZR 48/15  –  Everytime we touch, juris Rn. 34; BGH, Urteil vom. 30.03.2017, | ZR 19/16 – Loud Rn. 14). Eine diese tatsächliche Vermutung ausschließende Nutzungsmöglichkeit Dritter ist anzunehmen, wenn der Internetanschluss zum Verletzungszeitpunkt nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde. In diesen Fällen trifft den Inhaber des Internetanschlusses jedoch eine sekundäre Darlegungslast. Diese führt zwar weder zu einer Umkehr der Beweislast noch zu einer über die prozessuale Wahrheitspflicht und Erklärungslast (§ 138 Abs. 1 und 2 ZPO) hinausgehenden Verpflichtung des Anschlussinhabers dem Anspruchsteller alle für seinen Prozesserfolg benötigten Informationen zu verschaffen. Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast vielmehr dadurch, dass er dazu vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen‚ Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen sowie zur Mitteilung verpflichtet, welche Kenntnisse er dabei über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung gewonnen hat (BGH Urteil vom 11.06.2015  –  I 75/14  –  Tauschbörse III Rn. 37; Urteil am 12.05.2016  –  I ZR 48/15  –  Everytime we touch, juris Rn. 33; Urteil vom 06.10.2016 I ZR 154/15 Afterlife, juris Rn. 15; Urteil vom 30.03.2017, I ZR 19/16  –  Loud Rn. 15).“

Sofern sich kein Täter im Haushalt finden lässt, bedarf es also eines Vortrags, der absolut lückenlos und nachvollziehbar sein muss, damit eine Täterschaftsvermutung gegen den Anschlussinhaber erschüttert werden kann. Durch einen Vortrag, der den Anforderungen der sekundären Darlegungslast genügt, hinreichend detailliert ist und Informationen über andere mögliche Täter enthält, können Haftungsansprüche als Täter sicher umgangen werden.

Die Kanzlei Dr. Wachs hilft Betroffenen einen solchen Vortrag zu erarbeiten und eine erfolgreiche Verteidigung zu erzielen.

Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Lucifer (TV-Serie) – Lassen Sie sich eine Einschätzung geben

Wer sich bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Lucifer (TV-Serie) an einen Anwalt wendet, geht auf Nummer sicher und vermeidet Fehler in der eigenen Vorgehensweise. Selbst diejenigen, die sich der Urheberrechtsverletzung schuldig bekennen und verantworten wollen, sollten einen Anwalt für sich kämpfen lassen, um Forderungen auf ein Minimum zu reduzieren und keine Vertragsstrafe zu riskieren. Wer sich ausgiebig informiert und beraten lässt, schafft das. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte gibt betroffenen Anschlussinhabern eine kostenlose Ersteinschätzung und einen Überblick über die verschiedenen Handlungsoptionen und deren Chancen und Risiken.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet eine Vertretung zu einem vernünftigen Pauschalpreis an, denn unsere Anwälte kämpfen bereits seit über 10 Jahren für abgemahnte Anschlussinhaber und deren Haushaltskassen. Erfahrungen aus über 6000 Mandaten tragen zu einer schnellen Erledigung und Entlastung unserer Mandanten bei und sorgen für Wohlergehen. Wir übernehmen sämtlichen Papierkram. Lassen Sie den Ballast bei uns und unsere Anwälte werden sich kümmern. Rufen Sie uns an und erfahren Sie mehr. Die Kontaktdaten finden Sie oben rechts neben diesem Beitrag. Schauen Sie auch auf die Website der Kanzlei www.dr-wachs.de. Hier gibt es viele weitere Informationen und Tipps zum Umgang mit einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Lucifer (TV-Serie) und auch zum Thema Mahnbescheid.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Beiträge zum Thema