Waldorf Frommer-Mahnbescheid – muss ich wirklich zahlen?

  • 2 Minuten Lesezeit

Mit einem Mahnbescheid von Waldorf Frommer im Auftrag der Filmindustrie werden Anschlussinhaber schnell und vor allem günstig unter Druck gesetzt.

Der Erlass eines Mahnbescheids ist automatisiert. Jeder kann einen solchen Mahnbescheid online beantragen, ohne dabei Dokumente oder Beweise vorlegen zu müssen. Insbesondere wird ein Mahnbescheid ohne Prüfung auf die wirkliche Zahlungspflicht mit dem Geldbetrag ausgestellt und anschließend übersandt. Dazu ist die Gebühr für einen Waldorf Frommer-Mahnbescheid günstig. Bereits für 32 Euro kann man einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen. Ein gutes Investment für die Abmahnindustrie, wenn der Verbraucher einknickt und die Mahnforderung vollständig ausgleicht.

Forderungen im Waldorf Frommer-Mahnbescheid?

Da mit einem Waldorf Frommer-Mahnbescheid nur Geldforderungen geltend gemacht werden dürfen, geht es im Wesentlichen immer um folgende Punkte:

  • Lizenzgeld für die Filmindustrie
  • Rechtsanwaltsgebühren für die Kanzlei Waldorf Frommer
  • Zinsen & Verfahrenskosten

Bin ich schon zur Zahlung verurteilt?

Nein: Ein Mahnbescheid ist lediglich eine automatisierte Zahlungsaufforderung. Es besteht zunächst keine Zahlungspflicht für den Verbraucher!  Ob der Empfänger tatsächlich zahlen muss, prüft das Mahngericht gerade nicht. Grund ist: Mahnbescheide werden nur automatisiert erstellt. Ob der Antragsgegner den Geldbetrag schuldet, ist bis hierhin ungeprüft und damit nicht entschieden. 

Was ist ratsam?

Wenn Sie für den genannten Verstoß aus der vorigen Waldorf Frommer-Abmahnung nicht in der Haftung stehen, dann sollten Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Damit sichern Sie sich Ihre Chancen, die Forderungen von der Film- und Musikindustrie erfolgreich abzuwehren. Die Frage der persönlichen Haftung klären erfahrene Anwälte im Urheberrecht schnell am Telefon. Nutzen Sie daher die kostenlose Ersteinschätzung am Telefon. Die Kanzlei Baumeister Rosing kann Ihnen hier sofort helfen. Der Teamleiter für das Urheberrecht ist als ehemaliger Abmahnanwalt der richtige Ansprechpartner, wenn es um Forderung aus dem Bereich Filesharing und Waldorf Frommer geht.

Widerspruchsfrist

Die Frist für einen Widerspruch beträgt 2 Wochen. Fristbeginn ist das Datum der Zustellung. 

Lohnt sich eine Gegenwehr?

Der Widerspruch lohnt sich immer dann, wenn der abgemahnte Anschlussinhaber für den Film-Upload nicht in der Haftung steht. Zudem verhindern Sie mit einem Widerspruch, dass ein vollstreckbarer Titel ergeht. 

Erfolg durch große Erfahrung in der Abmahnwelt

Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir die richtigen Ansprechpartner. Mit unseren Erfahrungen verteidigen wir Sie erfolgreich gegen Mahnbescheide und Klagen von Waldorf Frommer. Fragen Sie uns. Vor allem können wir in Deutschland auf eine Erfahrung von vielen Mahnverfahren und Klagen im Urheberrecht zurückgreifen. Dazu stehen wir Ihnen bundesweit zur Seite.

Foto(s): RA David Werner


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt David Werner Vieira

Beiträge zum Thema