Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Getty Images International: Abmahnungen im August 2012

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Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Getty Images International: unlizenzierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützter Werke

Waldorf Frommer Rechtsanwälte gehen weiterhin auch im August 2012 im Auftrag der bekannten Bildverwerter Getty Images International mit Sitz in London gegen Websitebetreiber vor, die angeblich unlizenzierte Fotos verwendet haben.

Betreiber von Homepages erhielten im August eine Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München wegen unlizenzierter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung geschützter Werke. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte vertreten hierbei die Bildagentur Getty Images International mit Sitz in London.

In der Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen unlizenzierter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung geschützter Werk wird geltend gemacht, dass auf der Homepage des Verantwortlichen Betreibers Darstellungen enthalten sind, in die Bildmaterial von Getty Images International ohne deren Zustimmung eingebunden sei.

Dies stelle eine unlizenzierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützter Werke dar.

Der Betroffene wird in der Abmahnung unter Setzung einer Frist von regelmäßig 2 Wochen aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und Auskunft über den Umfang und Zeitrahmen der Nutzung des Bildmaterials zu erteilen.

Kommentar:

  • Der Abmahnung geht stets eine Lizenzforderung der Firma Getty Images voraus, auf die der Betroffene nicht reagiert hat. Meist liegt das Schreiben der Firma Getty Images ca. 1 Jahr zurück, bevor dann die Abmahnung von Waldorf Frommer den Betroffenen erreicht.
  • Die Unterlassungserklärung sollte nicht ohne rechtliche Prüfung unterschrieben werden, da mit der Unterlassungserklärung weitreichende Folgen verbunden sein können.
  • Ob und wieweit die geforderte Auskunft erteilt werden muss, hängt von den Umständen des Falles ab. Zu beachten ist, dass in der Praxis bei der Auskunft oft Fehler gemacht werden, die später kaum rückgängig zu machen sind. Eine eingehende rechtliche Prüfung ist angebracht.
  • Auf die Abmahnung sollte fristgerecht reagiert werden. Reagiert der Betroffene nicht, erhält er regelmäßig nach ca. 2 Wochen nach Verstreichen der Frist die Abmahnung nochmals, diesmal per Einschreiben. Nun ist unbedingt eine Reaktion notwendig, da ansonsten eine einstweilige Verfügung droht, die allerdings bereits nach Verstreichen der ersten Frist kommen könnte. Daher sollten Fristen eingehalten werden. Notfalls kann eine Fristverlängerung beantragt werden.
  • In allen Fällen erhält der Betroffene nach erfolgter Auskunft und Abgabe einer Unterlassungserklärung dann ein weiteres Schreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Getty Images International, in dem die Anwaltskosten für die Abmahnung mit meist hohen Streitwerten und ein Lizenzschadensersatz gefordert wird, der oftmals die ursprünglich von Getty Images geltend gemachte Forderung bei weitem übersteigt. Hier ist eine eingehende rechtliche Überprüfung notwendig.

Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht 

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Anmerkung: Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und Karlsruhe (Niederlassung) unterhält, ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) ist bereits seit 1998 als Rechtsanwalt tätig. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten.


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