Walter Rechtsanwälte/Michael Bürklin (was-war-wann.de): Abmahnung wegen Biografie, Urheberrecht

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Die Walter Rechtsanwälte mahnen im Auftrag von Michael Bürklin aus Altenstieg die Verwendung eines Auszugs einer Biografie ab. Die Rechtsanwälte tragen vor, dass der Abgemahnte einen Auszug aus der Biografie von Ignaz Semmelweis wortgleich unter einer eigenen Website wiedergegeben hat. Die Biografie stammt von der Webseite www.was-war-wann.de des Betreibers Michael Bürklin. 

Eine Zustimmung des Urhebers des Textes, Michael Bürklin, sei nicht erfolgt und ein Verweis auf den Nutzungsrechteinhaber habe ebenfalls nicht stattgefunden.

Durch die Verwendung seien die Nutzungsrechte des Michael Bürklin verletzt worden. Es würden somit Verstöße nach §§ 16 und 19 a UrhG vorliegen.

Die Walter Rechtsanwälte machen mehrere Forderungen geltend:

  • Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung,
  • Auskunftserteilung über die Dauer, Art der Nutzung und auf welchen Seiten der Artikel genutzt worden ist,
  • Schadensersatz, dessen Höhe nach Erteilung der Auskunft bemessen wird und
  • die Zahlung der Rechtsanwaltskosten zu einem Streitwert von 10.000,- €.

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die alle Forderungen der Walter Rechtsanwälte beinhaltet, wird dem Abgemahnten mitgesendet.

Falls Sie auch eine urheberrechtliche Abmahnung bekommen haben, dann sollten Sie auf diese reagieren, denn eine Nichtreaktion kann weitreichende Kosten für Sie verursachen. Jedoch sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell und ungeprüft unterschrieben werden. 

Selbst bei einem Unterlassungsversprechen sollte eine Modifizierung der Unterlassungserklärung erfolgen. Denn vorformulierte Unterlassungserklärungen sind oftmals zu weit gefasst.

Außerdem verpflichten Sie sich oftmals zur Zahlung des Schadensersatzes und der Rechtsanwaltskosten durch die Unterschrift der Unterlassungserklärung. Jedoch sollte auch die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren sowie die Höhe des evtl. Schadensersatzes überprüft werden.

Kontaktieren Sie uns zu einem unverbindlichen Erstgespräch. Senden Sie uns gerne Ihre Abmahnung vorab per E-Mail zu und geben Sie bitte stets eine Rückrufnummer an zur schnellen Kontaktaufnahme an. Wir vertreten unsere Mandanten im Urheber-, IT- und Wettbewerbsrecht und haben Erfahrungen aus über 10.000 Abmahnungen gesammelt. Machen Sie sich diese Erfahrung zunutze.


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