Wann besteht ein Anspruch auf eine Abfindung?

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Unter einer Abfindung nach einer Kündigung wird eine einmalige Zahlung verstanden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ihrem Arbeitgeber erhalten können, wenn ihnen der Arbeitsvertrag gekündigt wird. Eine Abfindung nach einer Kündigung soll den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin für den Jobverlust entschädigen und stellt einen finanziellen Ausgleich dar. Dies gilt auch für Aufhebungsverträge.

Durch die Zahlung einer Abfindung haben Arbeitnehmer damit erst einmal die finanzielle Möglichkeit ein paar Monate zu überbrücken. Verlassen kann man sich auf diese Zahlung im Falle einer Kündigung aber nicht; denn: einen Anspruch darauf besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Eine Möglichkeit ist, dass der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen hat und Sie darauf hingewiesen hat, dass Sie nach Verstreichen der Kündigungsfrist einen Anspruch auf eine Abfindung haben (§ 1 a KSchG).

Eine andere Option ist, dass das Arbeitsgericht auf Antrag des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis gemäß § 9 KSchG aufgelöst hat. Auch im Rahmen eines Sozialplans oder aufgrund eines entsprechenden Tarifvertrags besteht die Möglichkeit zur Zahlung einer Abfindung. Aber auch darüber hinaus, können Abfindungen als Ergebnis einer Verhandlung zwischen den Parteien vereinbart werden. Dies gilt insbesondere für einen Abfindungsvergleich oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags.


Wie hoch ist meine Abfindung?

Die Höhe einer Abfindung lässt sich nicht pauschal festlegen. Sie ist meist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den beiden Parteien. Insbesondere im Rahmen dieser Verhandlungen empfiehlt es sich, anwaltliche Unterstützung einzuholen. Gerne berate ich Sie hierzu!   

Insgesamt lässt sich festhalten: Umso besser die Aussichten des Arbeitnehmers sind, einen Prozess zu gewinnen, desto höher fällt in der Regel die Abfindungszahlung aus. Umgekehrt bedeutet das: Je größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Kündigung für wirksam erklärt wird, desto geringer wird die Abfindung sein.

Wie kann ich die Abfindung berechnen? 

Zur Orientierung für die Berechnung gibt es eine einfache Faustformel (oder „Daumenformel“). Wichtigste Größe der Berechnung ist die Höhe des letzten Monatsgehalts (brutto) sowie die Beschäftigungsdauer von Arbeitnehmenden im Unternehmen. Dies gilt jedoch nicht zwangsläufig. Es können auch unterschiedliche Formeln zur Berechnung der Abfindung angewendet werden. Am geläufigsten aber ist die Formel, nach der die Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung beträgt.

Foto(s): @pixabay

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