Wann eine Abmahnung wegen Zuspätkommens gerechtfertigt ist – und was Sie dagegen tun können!

  • 2 Minuten Lesezeit

🕒 Haben Sie eine Abmahnung wegen Zuspätkommens erhalten? Erfahren Sie, wann dies gerechtfertigt ist und wie Sie reagieren sollten!

Pünktlichkeit ist eine fundamentale Pflicht eines jeden Arbeitnehmers. Eine Verletzung dieser Pflicht kann ernste Konsequenzen nach sich ziehen, darunter auch Abmahnungen. Doch nicht jede Verspätung rechtfertigt eine solche Maßnahme. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Abmahnung gerechtfertigt ist und wie Sie auf eine möglicherweise ungerechtfertigte Abmahnung reagieren können.

Warum eine Abmahnung wegen Zuspätkommens?

Das Erscheinen zur vereinbarten Zeit ist eine Hauptpflicht des Arbeitnehmers. Verspätungen, gleich ob durch Verschlafen, Verkehr oder andere Gründe, gelten als Verstoß gegen diese Pflicht. Im Falle wiederholter Verspätungen steht es dem Arbeitgeber frei, eine Abmahnung auszusprechen. Hierbei ist jedoch stets die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu beachten. Eine einmalige Verspätung nach Jahren der Pünktlichkeit wird in der Regel nicht sofort eine Abmahnung nach sich ziehen.

Was sagt das Gesetz?

Der Grund der Verspätung und die Häufigkeit spielen eine entscheidende Rolle. Eine Verzögerung aufgrund eines einmaligen, unvorhersehbaren Ereignisses wie einem Unfall wird anders bewertet als häufiges Zuspätkommen ohne triftigen Grund. Der Arbeitnehmer trägt das sogenannte Wegrisiko, was bedeutet, dass er auch bei Streiks oder schlechtem Wetter rechtzeitig losfahren muss, um pünktlich zu sein.

Wie wird abgemahnt?

Eine Abmahnung sollte immer schriftlich erfolgen, den konkreten Verstoß dokumentieren und klarstellen, dass bei wiederholten Verstößen eine Kündigung drohen kann. Der Arbeitgeber muss hierbei klar und unmissverständlich kommunizieren.

Wie reagieren auf eine Abmahnung?

1. Überprüfung der Abmahnung: Stellen Sie sicher, dass die Abmahnung gerechtfertigt ist. Betrachten Sie die Umstände Ihrer Verspätung und überprüfen Sie, ob es sich um eine einmalige Situation handelte oder ob ähnliche Vorfälle bereits früher vorgekommen sind.

2. Gegendarstellung verfassen: Ist die Abmahnung aus Ihrer Sicht ungerechtfertigt, verfassen Sie eine Gegendarstellung. Hierin können Sie Ihre Sicht der Dinge darlegen und erklären, warum die Abmahnung ungerechtfertigt ist.

3. Rechtliche Unterstützung suchen: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die rechtlichen Feinheiten zu verstehen und eine starke Gegendarstellung zu formulieren. Zudem steht er Ihnen zur Seite, sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen.

4. Dialog mit dem Arbeitgeber suchen: Oft lässt sich durch ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung finden. Dabei kann geklärt werden, wie ähnliche Situationen in Zukunft vermieden werden können.

Fazit

Zuspätkommen kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn es wiederholt auftritt. Es ist wichtig zu verstehen, wann eine Abmahnung gerechtfertigt ist und wie man darauf reagieren sollte. Denken Sie daran, dass eine offene Kommunikation und frühzeitige Planung viele Probleme am Arbeitsplatz vermeiden helfen können.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk M. Richter

Beiträge zum Thema