Wann haftet der Fußgänger bei einem Unfall mit einem Auto ?

  • 1 Minuten Lesezeit

Täglich kommt es zu Unfällen zwischen Autos und Fußgängern mit erheblichen Verletzungsfolgen. § 7 StVG legt dem Halter grundsätzlich auf, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Rechtlich wird von der sogenannten Betriebsgefahr gesprochen.  Allein durch die Inbetriebnahme wird auch ohne Verschulden eine Haftung begründet. Eine Haftung ist auch ohne fahrlässiges Handeln begründet.

Nach früherer Rechtslage war der Fahrzeughalter bei Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses von der Haftung befreit. Nach aktueller Rechtslage sind Halter und Fahrer nur bei  höherer Gewalt nach § 7 Abs. 2 StVG von der Haftung befreit. Seit der Gesetzesänderung ist eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr des Kfz fast immer gegeben.Eine Befreiung von de Haftung gemäß § 7 II StVG ist nach der rechtsprechung des Bundesgerichtshof nur möglich wenn er, sich wie ein "Idealfahrer" verhalten hat (BGHZ 113, 164, 166; 117, 337, 340 f).

Diese Grundsätze wurden durch den Bundesgerichtshof mit Urteil vom 4.4.2023 zur Haftung des Fahrers bei einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger bestätigt. Die Entscheidung wurde in einem anderen Rechtstipp bereits besprochen. Der Fahrzeugführer ist demzufolge in der Pflicht, sich auf einen potentiellen Verkehrsverstoß des Fußgängers  einzustellen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 22 Jahren im Verkehrsunfallrecht, Fahrerlaubnisrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert. 

Erfahrungsgemäß haben Fußgänger stärkere Verletzungsfolgen als andere Verkehrsteilnehmer, da sie nur sehr selten Schutzkleidung tragen, die auch häufig keinen Schutz gegen Kollisionen mit dem PKW bieten würde. Aus Sicht von Rechtsanwalt Steffgen ist gerade für Fußgänger, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, eine Klage mit hohem Kostenrisiko verbunden. Eine fachkundige Rechtsberatung sollte erfolgen, bevor Angaben gegenüber Versicherungen oder Behörden getroffen werden.

Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Steffgen

Beiträge zum Thema