Wann kann ein Brief ein Testament sein?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

Eine Verfügung von Todes wegen liegt nicht nur dann vor, wenn das diesbezügliche Schriftstück explizit zum Beispiel mit "Testament" oder "Mein letzter Wille" überschrieben wird, sondern kann durchaus auch in den Ausführungen eines Briefes gesehen werden. An die Auslegung eines Briefes als Testament sind jedoch sehr große Anforderungen zu stellen.
 
Zunächst einmal muss dieser Brief natürlich den üblichen Formvorschriften für die privatschriftliche Abfassung eines Testaments entsprechen, er muss also vom Testierwilligen von Hand geschrieben sein, datiert sein und sollte eine aus Vor- und Zunamen bestehende Unterschrift tragen.
 
Außerdem muss sich aus einem derartigen Schreiben oder Brief ein ernstlicher Testierwillen ergeben. Sollten in diesem Brief nur einzelne Vermögenswerte aufgezählt werden, die nicht den gesamten Nachlass darstellen, wird dem Verfasser des Briefes ein ernstlicher Testierwille abgesprochen. Es muss außer Zweifel stehen, das der Verfasser das von ihm verfasste Schreiben als rechtsverbindliches Testament gesehen hat oder sich zumindest dessen bewusst war, dass dieses Schreiben als Testament angesehen werden könnte. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss im Wege der Auslegung unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb dieses Schriftstücks liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung beurteilt werden.

In erbrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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