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Wann kann ich als Selbständiger von PKV in GKV wechseln?

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Unternehmer wechseln zu Beginn der Selbständigkeit nicht selten von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV). Neben der Beitragsersparnis spielen oft auch die besseren Leistungen der PKV eine Rolle. Durch die fast jährlichen Beitragssteigerungen oder auch durch Änderung der familiären Situation kommen dann Überlegungen auf, ob ein solcher Wechsel von GKV in PKV nicht rückgängig gemacht werden kann. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass der Gesetzgeber großen Wert auf die Kontinuität der Krankenversicherung legt. Aufgrund der überragenden Bedeutung dieser Absicherung soll zu jedem Zeitpunkt klar bestimmbar sein, welche Versicherung greift.

Nicht jeder kann von der PKV in die GKV wechseln.

Selbständige können nur in folgenden Situationen den Wechsel von PKV in GKV vollziehen, wenn Sie bereits längere Zeit in der PKV sind:

1. Aufnahme einer Beschäftigung

Eine gesetzliche Krankenversicherung kann sich dann ergeben, wenn der Unternehmer eine Beschäftigung mit einer Vergütung unter der Pflichtversicherungsgrenze (juristisch genau: Jahresarbeitsentgeltgrenze 2019 = 60.750 € brutto) aufnimmt. Eventuell gilt auch die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (2019 = 54.450 €).

Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Beschäftigung der Schwerpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Eine Aufnahme der Beschäftigung setzt nicht voraus, dass bei einem Dritten eine andere Tätigkeit begonnen werden muss. Oft kann durch Umgestaltung der Verhältnisse eine Beschäftigung bei Fortführung der bisherigen Tätigkeit erreicht werden.

2. Familienversicherung

Eine Familienversicherung ist dann möglich, wenn der andere Ehegatte gesetzlich krankenversichert ist. Zudem darf das Gesamteinkommen (Zinsen, Mieteinnahmen, Einnahmen aus Tätigkeit usw.) die Grenze von ca. 445 € (2019) nicht überschreiten. In Sonderfällen greift die Grenze von 450 €/ Monat (2019).

Hinweis des Anwalts für Sozialversicherungsrecht:

Die Darstellung soll lediglich einen ersten Überblick verschaffen und ersetzt eine individuelle Beratung nicht.

Ob es im Einzelfall wirtschaftlich sinnvoll ist, den Wechsel von PKV in GKV zu vollziehen, kann letztlich nur jeder Einzelne für sich entscheiden. Allerdings sollte beachtet werden, dass die rechtlichen Schritte des Wechsels von PKV in GKV oft nicht so einfach sind, wie das „Internet“ glauben machen will. So hat der Gesetzgeber eine Altersgrenze von 55 Jahren für den Wechsel von PKV in GKV vorgesehen. Danach ist ein Wechsel der Krankenversicherung nur in engen Ausnahmefällen möglich.

Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten. 

Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit.

Hinweis: Beratungsangebot Wechsel PKV in GKV unter: https://www.etl-rechtsanwaelte.de/wechsel-pkv-zur-gkv


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